Vorlage Für Landtagskanzlei | Vorlage für Landtagskanzlei
Di: Ava
Die grund-sätzliche Entscheidung, ob eine Jahreskarte gefördert wird, liegt dabei weiterhin im freien Ermessen der Dienstbehörde bzw. des Dienstgebers und orientiert sich ein Zuschuss weiterhin an der billigsten, für die Wegstrecke zwischen der Dienststelle und der nächstgelegenen Woh-nung des oder der Bediensteten zur Verfügung stehenden Die für die Ergänzungszulage geltenden Best-immungen des Landesbeamten-Pensionsgesetzes sind anzuwenden. Die Ergänzungszulage ist bei der Bemessung der Sonderzahlung zu berücksichtigen. (5) Allfällige Übergenüsse, die sich aus der Anwendung der Abs 1 bis 4 ergeben, sind dem Land abweichend vom § 94 in jedem Fall zu ersetzen. Um rasche Hilfe leisten zu können erfordere die Situation auch für das Jahr 2020 befristete Änderungen (Artikel 1 der Vorlage) am Allgemeinen Landeshaushaltsgesetz 2018 (ALHG 2018) vorrangig mit dem Ziel, dass derzeit dem Landtag vorbehaltene Genehmigungen auf die Lan-desregierung übertragen werden.
Vorlage für Landtagskanzlei
Klubobmann Abg. Egger MBA berichtet über die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 geändert wird. Auslöser für die neuerliche Novelle der wohnbauförderungsrechtlichen Bestimmungen sei die aktuelle Ent- wicklung bei den Baupreisen. Konkret seien insbesondere die Preise für Bauholz, Baustahl Die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger National-parkgesetz 2014 geändert wird, wird einstimmig angenommen. Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss stellt einstimmig den Antrag, der Salzburger Landtag wolle beschließen:
Für den Fall der Inanspruchnahme der „Notkompetenz“ der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters (§ 47 Abs 3) solle die Vorlage an das eigentlich zuständige Organ zur nachträglichen Genehmigung nicht unverzüglich, sondern bis spätestens zur nächsten Sitzung des betreffenden Organs erfolgen müssen. Dadurch solle si-chergestellt werden, dass sich für Bedienstete, die krisenbedingt sehr flexibel eingesetzt werden müssen, an der grundlegenden besoldungsrechtlichen Situation, die durch ihren ange-stammten Arbeitsplatz bestimmt ist, nichts ändere. Die Vorlage der Landesregierung (Nr. 105 der Beilagen) betreffend ein Gesetz über die Erhe-bung von Nächtigungsabgaben und einer Forschungsinstitutsabgabe im Land Salzburg (Salz-burger Nächtigungsabgabengesetz – SNAG) wurde gemeinsam mit dem Antrag der Abg. Ing. Mag. Meisl und Forcher betreffend die Einführung der Registrierungsplicht von Angeboten auf
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 26. Juni 2019 mit der Vorlage befasst und gemeinsam mit dem Antrag der Abg. Klubvorsitzenden Steidl und Dr.in Dollinger (Nr. 392 der Beilagen) betreffend die Schaffung und Sicherstellung der echten Wahlfreiheit und Qualität in der Kinderbetreuung diskutiert. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 109 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Mindestsicherungsgesetz, das Salz-burger Sozialhilfegesetz, das Salzburger Teilhabegesetz, das Salzburger Grundversorgungsge-setz, das Salzburger Kinder- und Jugendhilfegesetz, das Salzburger In ihrer abschließenden Sitzung am 18. Juni 2015 haben die Mitglieder der Enquete-Kommis-sion zur Vorbereitung neuer Mittel der Teilhabe, Mitbestimmung und direkten Demokratie für Salzburgs Bürgerinnen und Bürger ihren Abschlussbericht mit insgesamt 37 grundsätzlichen Empfehlungen zu einer Reform der demokratischen Instrumente auf Landesebene verfasst. In diese
Weiters seien auf Bundesebene für Personen mit Anspruch auf Ergän-zungszulage bisher drei Einmalzahlungen als Teuerungsausgleich ausgeschüttet worden. Es werde daher im Rahmen der gegenständlichen Novelle vorgesehen, dass für Landes- und Ge-meindebedienstete für 2022 nachträglich vergleichbare Leistungen gewährt werden sollten.
Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 995 der Beilagen d.3.S.d.15.GP) betreffend ein Gesetz zur Erlassung eines Salzburger Bautechnikge-setzes 2015 und eines Salzburger Hebeanlagengesetzes sowie zur Änderung des Bebauungs-grundlagengesetzes, des Baupolizeigesetzes 1997 und der Salzburger Abg. Hirschbichler MBA beurteilt die Vorlage insgesamt als positiv, insbesondere die Absicherung des alten Gehaltssystems und die Erweiterung des Versetzungsschutzes für Vertragsbedienstete. Auffällig sei jedoch, dass die Novelle in vielen Bereichen, wie etwa bei der Beförderung, der Landesregierung die Ermächtigung zur Erlassung von Verordnungen einräume, anstatt die
§ 42 Abs 1b lautet: „(1b) Abweichend von Abs 1 kann zur Verfolgung öffentlicher Interessen für den nicht verfallenen Erholungs-urlaub aus vorangegangenen Kalenderjahren im Umfang von maximal vier Wochen der Verbrauch durch kalender-mäßige Festsetzung angeordnet werden, sofern die oder der Vertragsbedienstete dienstfähig ist und der des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 6 der Bei-lagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Gesetz über die Schaffung eines Fonds zur Förde-rung der Brandverhütung und der Brandursachenermittlung im Land Salzburg geändert wird Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 15. Für gewisse touristisch stark geprägte Gemein-den mit hohem Siedlungsdruck hat sich gezeigt, dass die im Jahr 2003 erfolgte Anhebung der Schwellenwerte von 60 auf 120 Gästezimmer zu einem gewissen Steuerungsverlust betreffend die Entwicklung von
Das Salzburger Sozialhilfegesetz (S.SHG) sieht einen Leistungsanspruch bislang für österreichi-sche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger und bestimmte, explizit mit diesen gleichgestellte Gruppen von Fremden vor, die sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhalten. Die Gleichstellung der Fremden erfolgt dabei im Rahmen einer taxativen Aufzählung.
Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 315 der Beilagen) betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Grundversorgungsge-setz geändert wird
Die Vorlage der Landesregierung betreffend ein Gesetz, mit dem das Salzburger Sozialhilfege-setz geändert wird, wird mit den Stimmen von ÖVP, GRÜNEN und NEOS gegen die Stimmen von SPÖ und FPÖ – sohin mehrstimmig – zum Beschluss erhoben. Bericht des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 147 der Beilagen) betreffend ein Gesetz über die Förderung und Organisation des Sports im Land Salzburg (Salzburger Landessportgesetz 2018)
Aus Anlass der historisch hohen Energiepreise soll mit dem vorliegenden Gesetz im Land Salz-burg eine Stromkostenunterstützung geschaffen werden, die die Kostenbelastung von Haus-haltskundinnen und Haushaltskunden aus einem Stromlieferungsvertrag verringert und insbe-sondere für jene Personen und Haushalte vorsorgt, welche bisher keine oder keine ausrei
Bericht des Finanzausschusses zur Vorlage der Landesregierung (Nr. 93 der Beilagen) betreffend den Haushaltsplan (Landesvoranschlag) für das Jahr 2023 sowie ein Gesetz, mit dem der Landes-haushalt für das Haushaltsjahr 2023, die mittelfristige Orientierung der Haushaltsführung für die Jahre 2024 – 2027 und Haftungsobergrenzen festgelegt werden
Der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss hat sich in der Sitzung vom 9. November 2022 mit der gegenständlichen Vorlage sowie der Vorlage der Landesregierung (Nr. 4 der Beilagen) be-treffend ein Landesverfassungsgesetz, mit dem das Landes-Verfassungsgesetz 1999 geändert wird, befasst. Zur Darstellung der Beschlussfassung betreffend Nr. 4 der Beilagen wird auf den
Zudem seien Flächen für Apartment-häuser im Flächenwidmungsplan als solche zu kennzeichnen. Dass diese restriktivere Vor-gangsweise Wirkung zeige, habe man beispielsweise in Leogang gesehen. Allerdings sei man in diesem Zusammenhang auch vermehrt mit Umgehungskonstruktionen konfrontiert.
Die Vorlage mit den Änderungen sei eine signifikante Verbesserung zum derzeitigen Status. Landeshauptmann-Stellvertreterin Dr.in Rössler sagt, dass nach Möglichkeit so viele Verfahren wie möglich bereits in das neue Regime fallen sollen. Vor allem bei den Flächenwidmungen, bei denen es ja entscheidend sei, dass diese befristet werden. Vor dem Hintergrund der COVID-19-Krisensituation solle die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass die Salzburger Landesregierung den spätest möglichen Zeitpunkt für die Abga-benerklärung und die Abgabenleistung per Verordnung verschieben kann, um die schwierige wirtschaftliche Lage der Abgabepflichtigen nicht noch zusätzlich Für neue Themen/Fragestellungen sind neue Bürgerinnen- und Bürgerräte einzuberufen. Dem Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist mit angemessener Wertschätzung zu begegnen. Die Landesregierung hat eine Evidenz zu führen, in die Themenvorschläge von Bürgern und Bürgerinnen zur Abhaltung von Bürgerinnen- und Bürgerräten einzutragen
Die aktuelle Situation bedeutet für viele Menschen nicht nur eine Sorge um die eigene Ge-sundheit und um die Gesundheit ihrer Angehörigen, sondern bringt für viele auch Sorgen um die wirtschaftliche Existenz mit sich. Bereits jetzt berichten Bezirksverwaltungsbehörden und Sozialorganisationen von vermehrten Anfragen betreffend finanzieller Unterstützung auf-grund Weiters enthält die Vorlage eine Reihe von Änderungen, die auf Grund der Erfahrungen aus der Praxis die Lesbarkeit und Vollziehbarkeit der Bestimmungen erleichtern und überflüssigen Verwaltungsaufwand vermeiden sollen. So wird etwa vorgeschlagen, zusätzliche Begriffsbe-stimmungen aufzunehmen, um bestehende Unklarheiten in Hinkunft zu vermeiden, die der-zeit
Für die Tourismusverbände bedeute dies – neben dem Einnahmenentfall aus Ortstaxen – zumindest vorübergehend auch geringere Einnahmen aus der Tourismusabgabe. Um die wichtige Aufgabe der Werbung für die Tourismusregionen zu finanzieren, bräuchten die Tourismusverbände aber jetzt Mittelzuflüsse.
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