Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 „Aldi
Di: Ava
Um einen kleinen Einblick in unsere Arbeit zu bekommen, finden Sie hier eine Auswahl an Projekten ab dem Jahr 2016. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 177 „Aldi, Landstraße“ in der Fassung vom 03.07.2014 incl. seines Vorhaben- und Erschließungsplans mit Stand vom 03.07.2014 wird gemäß § 10 (1) BauGB als Satzung beschlossen. Um die technischen Details die bei der Planung und der Umsetzung einer innovativen AGRI-PV-Anlage notwendig sind planungsrechtlich zu sichern, wird der Bebauungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB weitergeführt.
Das Amt Büchen Nr. 6 – Satzung der Gemeinde Büchen über den Bebauungsplan Nr. 6 umfassend das Gebiet zwischen der Steinau , und zwar die Grundstücke Flur Nr. 53/28 bis 83/35 und 83/33 bis 83/62, anschließend die Grundstücke am Memelweg (Wohnblocks) bis zur Grundstücksgrenze von Teilen der südlichen Grundstücke am Ostpreußenweg einschließlich
Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, kann die Gemeinde als Rechtsgrundlage auch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan wählen. Das Instrument des § 12 BauGB verbindet – vereinfacht ausgedrückt – Elemente eines Bebauungsplans mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht. Es handelt sich um ein auf die Die Fa. ALDI (hier: ALDI Immobilienverwaltung GmbH & CO. KG, Herten) beabsichtigt, ver-kehrsgünstige gelegene Flächen an der Autobahn A2 für die Errichtung eines regionalen Lo-gistikzentrums zu erschließen. Die Stadt Lehrte unterstützt das Vorhaben und stellt den vor-habenbezogenen Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“
Amtsverwaltung Büchen :: Bebauungspläne
Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3 (Sondergebiet Photovoltaik) der Gemeinde Landscheide Anlage 5 – Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den im Rahmen der Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen Seite 1von 48 Anlage 5: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 12 „Aldi Discountmarkt Mont-Cenis-Straße“ Stadtbezirk Sodingen Abwägungsvorschlag Flächennutzungspläne und Bebauungspläne sind zentrale Instrumente der Bauleitplanung. Hier erfahren Sie mehr über die Funktionsweise dieser Pläne und ihre Bedeutung für Ihr persönliches Bauvorhaben.
Bauleitplanung der Stadt Wildeshausen – Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für die 41. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 „ALDI – Harpstedter Straße“ Bitte klicken Sie HIER, um den vollständigen Bekanntmachungstext einsehen zu können. Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 56 „Windpark Doemern-Höchte“ gem. § 3 (2) BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB zu beteiligen.
Als redaktionelle Änderung wird die Nummerierung des vorhabenbezogenen Bebauungspla-nes geändert in vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 für das Sondergebiet „Solarpark Gerbersdorfer Weg“. Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan (kurz VB-Plan) bestehen bestimmte Anwendungs- voraussetzungen (siehe II), die sich unmittelbar aus § 12 BauGB ergeben und auch die Unterschiede zum herkömmlichen Bebauungsplan deutlich machen.
V1787/22 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6059, Dresden-Altstadt II, Gewerbestandort Hirschfelder Straße, beschlossen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Liegenschaften hat am 4.
einzelne Regelungen mit einem anderen Bebauungsplan geändert wurden. Zum vollständigen Verständnis der Regelungsinhalte des jeweiligen Bebauungsplanes ist meist noch die Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der jeweils bei Aufstellung gültigen Fassung heranzuziehen. Im Zweifel sollten Sie sich fachkundig beraten lassen. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Ostenfelder Straße/WLE“, postwelters + partner mbB (Dortmund) Für die Belange des Umweltschutzes wurde gemäß § 2 Abs. 4 BauGB eine Umwelt-prüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und im Umweltbericht beschrieben und bewertet Grundlage des Bebauungsplans sind der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhabens- und Erschließungsplan, die Artenschutzrechtliche Vorprüfung, die Planungskostenvereinba-rung zwischen Gemeinde und Vorhabensträger.
Bebauungspläne & Vorhaben- und Erschließungspläne
Stadt Mörfelden-Walldorf Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Nr. 52 – Langener Straße 100 / Vorhaben- und Erschließungsplan (EVP) – Langener Straße 100“ im Stadtteil Mörfelden Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der anerkannten Natur-schutzvereinigungen und Nachbargemeinden gemäß § 4 Abs. 1 des Seitens der Verwaltung wird empfohlen, dem Antrag der Firma Aldi Immobilien GmbH & Co. KG auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Standortsicherung des Aldi-Marktes an der Landstraße zuzustimmen und die erforderlichen Aufstellungsbeschlüsse für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 und zur 31. Die Ausgestaltung erfolgt ebenfalls als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB, auf der Basis eines Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie ergänzt durch einen zwischen dem Vorhaben-träger und der Stadt Neu-Anspach abzuschließenden Durchführungsvertrag. Dabei dient die seitens des Vorhabenträgers vorgelegte Bebauungskonzeption mit den darin
Die Gemeinde Uder beabsichtigt mit der Aufstellung der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7 „Neubau Supermarkt an der B80“ die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Absicherung und Weiterentwicklung der Nahversorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs (Vollsortiment) sicherzustellen. Stadt Bonndorf im Schwarzwald Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Aldi – Donaueschinger Straße 17 “ – 1. Änderung Planungsphase Durch die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Aldi – Donaueschinger Straße 17“ – 1. Än-derung. soll ein geeignetes Bau- und Planungsrecht für die Erweiterung der Gebäude- und Verkaufsfläche des bereits im Plangebiet vorhandenen Aldi
Sehr geehrte Damen und Herren, seitens FB Schule und Weiterbildung bestehen gegen die geplante Erweiterung des ALDI Discounts an der Mont-Cenis-Straße keine Be-denken. Freundliche Grüße Im Auftrag Jasminko Makar 3. Stellungnahme der Verwaltung Die Stellungnahme wird zur Kenntnis genommen. Änderungen ergeben sich daraus nicht. Soweit der vorhabenbezogene Bebauungsplan auch im Bereich des Vorhaben- und Erschlie-ßungsplans Festsetzungen nach § 9 für öffentliche Zwecke trifft, kann gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 1 ent-eignet werden.
Soweit der vorhabenbezogene Bebauungsplan auch im Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans Festsetzungen nach § 9 für öffentliche Zwecke trifft, kann gemäß § 85 Abs. 1 Nr. 1 enteignet
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13“Photovoltaik-Anlage Karwesee“, Gemeinde Fehrbellin Prüfung und Abwägung der vorgebrachten Änderungen zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB Stand: 25.
Das Plangebiet [1] für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 177 umfasst die Flächen für das konkrete Erweiterungsvorhaben von Aldi, sowie einzelne darüber hinausgehende Flächen. [2] Das Plangebiet liegt zum größten Teil im Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 „Untere Landstraße“ mit Rechtskraft vom 07.08.2000.
X öffentlich nichtöffentli
Der Bau-, Planungs- und Umweltausschuss beschloss in seiner Sitzung am 13.03.2025 den Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 53 „Wohn- und Geschäftshaus Wassermühlenstraße 12“ gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu veröffentlichen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Die AG-29 bittet, folgende Ergänzung vorzunehmen: Durch das ’Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt in Deutschland und zur Änderung weiterer Vorschriften’ wurde mit Artikel 1 – Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes – Nr. 13 der § 41a ’Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtungen’ ergänzt. rechtskräftig seit 16.02.2008 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Zwenkau, 1. Änderung „Anbindung eines Bäckereibetriebes, Hennigs Bäckerei GmbH“ rechtskräftig seit 03.07.2020 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 13 der Stadt Zwenkau, 2. Änderung „Anbindung eines Bäckereibetriebes, Hennigs Bäckerei GmbH“ rechtskräftig seit
Bauplanungsrecht Sie finden Informationen zum aktuellen rechtsverbindlichen Bauplanungsrecht bei uns in Düsseldorf Maps. Hier können Sie auch die PDF-Datei des jeweiligen B-Plans (mit sämtlichen textlichen Festsetzungen) kostenfrei herunterladen. Des Weiteren steht Ihnen die Möglichkeit offen, diese B-Pläne direkt bei uns vor Ort einzusehen und sie danach in Weiterführende Informationen Internetauftritt: Vermessungs- und Katasteramt Weitere Kontaktmöglichkeiten: Telefon: 0211 – 89 94276 Fragen zur Nutzung Mit der E-Government-Komponente Beteiligung NRW bietet das Digitalministerium des Landes ein zentrales Beteiligungsportal für alle in Nordrhein-Westfalen an. Das Portal ermöglicht einen ganzheitlichen Überblick über die im Land laufenden Beteiligungsverfahren und Veranstaltungen. Die Durchführung von Verfahren ist für die
EINLEITUNG Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Prenzlau hat auf ihrer Sitzung am 20. September 2018 beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „ALDI-Verlagerung / Kietzstraße“ aufzustellen. Das Plangebiet befindet sich Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 02/17 „Gewerbegebiet Lehrte-Nord 3 – Erweiterung“ Teilgeltungsbereich A in der Gemarkung Aligse mit örtlicher Bauvorschrift sowie als einbezogene Flächen gemäß § 12 Abs. 4 BauGB
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