Leitsätze Des Bgh Zu § 27 Jgg – Bundesgerichtshof Urteil, 4. Juni 2024
Di: Ava
BGH 4 StR 271/12 – Urteil vom 13. Dezember 2012 (LG Hamburg) Anstiftung (Kausalität; dolus eventualis); Beihilfe durch Unterlassen (Ingerenz); Strafrechtliche Verantwortlichkeit eines Jugendlichen (Voraussetzungen der ausreichenden Reife); Beweiswürdigung. § 3 Abs. 1 JGG; § 261 StPO; § 26 StGB; § 27 StGB Leitsätze des Bearbeiters 1. Das sich aus § 3 Satz 1 JGG
Hat das Tatgericht das Verfahren nach Zurückverweisung durch den BGH durch Beschluss gemäß § STPO § 206b StPO eingestellt, ist die Vollstreckung der rechtskräftig gewordenen Anordnung der Wertersatzeinziehung unzulässig. (Leitsatz des Gerichts) Hat das Tatgericht das Verfahren nach Zurückverweisung durch den BGH durch Beschluss gemäß § STPO § 206b StPO eingestellt, ist die Vollstreckung der rechtskräftig gewordenen Anordnung der Wertersatzeinziehung unzulässig. (Leitsatz des Gerichts)
Beleidigung, § 185 StGB. Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 185 StGB.
Leitsätze des BGH zu § 27 StGB
Steuerhinterziehung, § 370 AO (Abgabenordnung). Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 370 AO.
Urteilsgründe, § 267 StPO. Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 267 StPO. Schon der Wortlaut des § 66 JGG spricht gegen eine Einbeziehung der Fälle des § 27 JGG in die Nachtragsentscheidung. Während in § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG ausdrücklich die rechtskräftige Schuldfeststellung aufgeführt wird, ist in § 66 Abs. 1 Satz 1 JGG nur von Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Strafen die Rede; die Feststellung der § 31 JGG; § 105 JGG; § 17 Abs. 2 JGG; § 27 JGG Leitsatz des Bearbeiters Nach § 31 Abs. 2 S. 1 JGG ist bei der Ahndung von Straftaten nach Jugendstrafrecht, wenn eine anderweitige, bereits rechtskräftige Verurteilung zu einer Sanktion gemäß § 27 JGG noch nicht erledigt ist, grundsätzlich auf eine einheitliche Rechtsfolge zu erkennen.
Im Falle der Aussetzung nach § 27 JGG wird der Jugendliche für eine vom Richter zu bestimmende Bewährungszeit (§ 28 JGG) der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfer s unterstellt (§ 29 S. 1 JGG). Die Vorschrift gilt auch für Heranwachsende, soweit sie nach Jugendstrafrecht abgeurteilt werden.
- BGH, Beschluss v. 05.03.2025
- BGH, Urteil v. 27.01.2022
- BGH, Beschluss v. 03.04.2024
- Leitsätze des BGH zu § 338 StPO
Dieser Leitsatz wurde im Sinne der Barrierefreiheit überarbeitet. Dies deutet ebenfalls darauf hin, dass die Sache für das Jugendschöffengericht ungeeignet gewesen wäre. 27 (c) In Bezug auf den erwachsenen Angeklagten M. E. ist ferner nicht zu beanstanden, dass das Verfahren gegen ihn bei Eröffnung nicht im Sinne von § 103 Abs. 3, § 112 Satz 1 JGG abgetrennt wurde. Hat das Tatgericht das Verfahren nach Zurückverweisung durch den BGH durch Beschluss gemäß § STPO § 206b StPO eingestellt, ist die Vollstreckung der rechtskräftig gewordenen Anordnung der Wertersatzeinziehung unzulässig. (Leitsatz des Gerichts)
Das Amtsgericht – Jugendschöffengericht – Offenburg hatte durch Urteil vom 10. November 2003 die Schuld des R. hinsichtlich mehrerer begangener Delikte festgestellt und die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt (§ 27 JGG). Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Strafrecht seit 2000 Hat das Tatgericht das Verfahren nach Zurückverweisung durch den BGH durch Beschluss gemäß § STPO § 206b StPO eingestellt, ist die Vollstreckung der rechtskräftig gewordenen Anordnung der Wertersatzeinziehung unzulässig. (Leitsatz des Gerichts)
Bundesgerichtshof Urteil, 4. Juni 2024
Hätte der Gesetzgeber aber die Verhängung einer Jugendstrafe wegen Schwere der Schuld – auch – von erzieherischen Erfordernissen abhängig machen wollen, hätte es nahegelegen, die Regelung des § 27 JGG auf Fälle der „Schuldstrafe“ nach § 17 Abs. 2 Alt. 2 JGG zu erstrecken, zumal durchaus Fälle denkbar sind, in denen Eine Leitsatzentscheidung ist eine gerichtliche Entscheidung (Urteil, Beschluss oder Verfügung) bei das Entscheidungsorgan selbst – zumeist wegen der Relevanz – die wesentliche Essenz der Entscheidung in einem Leitsatz verkürzt zusammenfasst. Insofern ist die Leitsatzentscheidung vom sog. Orientierungssatz zu
BGH 2 StR 280/20 – Beschluss vom 21. Januar 2021 (LG Aachen) Voraussetzungen der Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe (restriktive Auslegung und Anwendung des Zweifelssatzes). § 27 JGG Leitsätze des Bearbeiters 1. Die Anwendung des § 27 JGG setzt ausweislich des eindeutigen Gesetzeswortlauts voraus, dass schädliche Neigungen festgestellt Auf § 27 JGG verweisen folgende Vorschriften: Jugendgerichtsgesetz (JGG) Jugendliche 2. Hauptstück – Jugendgerichtsverfassung und Jugendstrafverfahren Jugendstrafverfahren Verfahren bei Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe § 62 (Entscheidungen) 5. Hauptstück – Jugendliche vor Gerichten, die für allgemeine Strafsachen zuständig sind Leitsatz Wird der Angeklagte wegen einer Tat verurteilt, die er als Jugendlicher beging, kommt die Einbeziehung einer Verurteilung nach allgemeinem Strafrecht wegen einer als Heranwachsender begangenen Tat in entsprechender Anwendung der §§ 32, 105 Abs. 2 JGG nicht in Betracht.
Ein Leitsatz im Allgemeinen ist ein bestimmender Grundsatz, ein leitendes Prinzip, eine Maxime. Spezieller bezeichnet der Leitsatz in der Rechtswissenschaft eine knappe Zusammenfassung der tragenden Gründe einer gerichtlichen Entscheidung in Satzform. Österreichische Bezeichnung ist eher Rechtssatz; schweizerdeutsches Synonym ist Regeste. [1] Orientierungssätze stellen StGB § 24; JGG § 17 Abs. 2 Bei freiwilligem Rücktritt vom Versuch ist die schulderhöhende Berücksichtigung des zunächst gegebenen Vollendungsvorsatzes im Rahmen der Prüfung der „Schwere der Schuld“ im Sinne von § 17 JGG jedenfalls dann rechtsfehlerhaft, wenn nicht der Umstand der freiwilligen Abkehr von diesem Vorsatz gleichermaßen
Leitsatz 1. Erkennt das Tatgericht auf Jugendstrafe, ist es deswegen nicht aus Rechtsgründen gehindert, daneben die Auflage der Schadenswiedergutmachung als selbständiges Zuchtmittel gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 JGG in der Urteilsformel anzuordnen. Dies gilt auch dann, wenn es die Vollstreckung der Strafe zur
Die Gebühren richten sich nach Nr. 2000 Ziffer 1 und 2 der Anlage zu § 4 Abs. 1 des Justizverwaltungskostengesetzes. Mehr Terminhinweise auf künftig anstehende Verhandlungen und Entscheidungen bietet die Pressestelle. Mehr Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht in rechtlichen Fragen beraten dürfen.
17 Abs. 2 JGG vorliegen wie auch bei ihrer Entscheidung nach § 27 JGG berücksichtigt, dass der Angeklagte neben der „schweren Zwangsprostitution“ zum Nachteil der 15- beziehungsweise 16-jährigen Nebenklägerin zwei weitere, ebenfalls angeklagte und eröffnete Taten zum Nachteil einer weiteren Zeugin begangen habe. Absolute Revisionsgründe, § 338 StPO. Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 338 StPO.
Bundesgerichtshof Urteil vom 4. Juni 2024 Az.: 5 StR 205/23 Tenor Auf die Revisionen der Staatsanwaltschaft wird das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 21. Dezember 2022 mit den zugehörigen Feststellungen aufgehoben. Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsmittel, an eine andere Jugendkammer des Bei Zusammentreffen einer Schuldfeststellung (§ 27 JGG) und einer anderen rechtskräftigen Entscheidung hat grundsätzlich der im Verfahren nach §§ 30, 62 JGG zuständige Richter zu prüfen, ob die Voraussetzungen für den Ausspruch einer Jugendstrafe vorliegen.
Gesetze: § 17 Abs 2 Alt 2 JGG Instanzenzug: BGH 21. Mai 2024 Az: 5 StR 205/23 Beschlussvorgehend BGH 13. September 2023 Az: 5 StR 205/23 Beschlussvorgehend BGH 16. August 2023 Az: 5 StR 205/23 Beschlussvorgehend BGH 16. August 2023 Az: 5 StR 205/23 Beschlussvorgehend LG Hamburg 21. Dezember 2022 Az: 610 KLs 4/22 jugvorgehend BGH 13. Ob in der Straftat schädliche Neigungen gemäß § 17 Abs. 2 Var. 1 JGG von einem Umfang hervorgetreten sind, die eine Jugendstrafe erforderlich machen, vermochte es nicht mit Sicherheit zu beurteilen, weshalb es nach § 27 JGG verfahren ist.
BGH 3 StR 230/24 – Beschluss vom 5. März 2025 (LG Trier) BGHR; sachliche Zuständigkeit einer Jugendkammer (revisionsrechtliche Willkürkontrolle; Übernahme bei besonderem Umfang nach Vorlage durch das Jugendschöffengericht); gesetzlicher Richter. Leitsatz Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollstreckung einer Restjugendstrafe ist auch dann nach § 88 JGG zu treffen, wenn die Jugendstrafe gemäß § 89b JGG nach den Vorschriften des Strafvollzuges für Erwachsene vollzogen wird und ihre Vollstreckung gemäß § 85 Abs. 6 Satz 1 JGG an die nach den allgemeinen Vorschriften BGH 2 StR 460/16 – Urteil vom 29. November 2017 (LG Darmstadt) Bemessung der Jugendstrafe (Berücksichtigung des Erziehungsgedankens bei inzwischen erwachsenem Angeklagten); einheitliche Anwendung von Jugendstrafrecht bei mehreren angeklagten Straftaten, auf die teilweise allgemeines Strafrecht anzuwenden wäre (Schwergewicht der Taten). § 18
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