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Innovationsfonds Des Gba : Vorläufige Termine für das Jahr 2026

Di: Ava

Stellungnahme zum Beschluss des Innovationsfonds des GBA Nach Beendigung des MUK-Forschungsprojektes wurde der Evaluationsbericht und der Ergebnis-bericht beim Projektträger fristgerecht eingereicht. Im Ergebnisbericht wird deutlich, dass die durchgeführte Studie in vielen Bereichen anders verlaufen ist als geplant und dass einige unerwar-tete Hürden genommen Mit dem Digital-Gesetz wurde der bisher befristete Innovationsfonds verstetigt – darüber hinaus bringt das Gesetz aber auch Neuerungen bei den Förderverfahren und -entscheidungen mit sich. Diese inhaltliche Weiterentwicklung nahm der Innovationsausschuss zum Anlass, gemeinsam mit den Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmern eine Bilanz zu seiner bisherigen Arbeit zu

Berlin, 21. Januar 2022 – 17 weitere Projekte erhalten Mittel aus dem Innovationsfonds, um neue Formen medizinischer Versorgungsansätze zu erproben. Nachdem die Antragsteller die Förderbedingungen akzeptiert haben, können sie nun mit ihren Projekten starten. Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) veröffentlichte heute auf

Der Innovationsfonds: Zwischen Verstetigung und Weiterentwicklung

Von der Idee zur Innovation Projekte zum Innovationsfonds - PDF ...

Mit dem Fortbestand des Innovationsfonds über das Jahr 2024 hinaus gibt es auch Neuerungen der Verfahrensarten im Bereich der neuen Hintergrund Mit dem am 14.12.2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) sind die Rechtsgrundlagen für den Innovationsfonds und die Arbeitsweise des Innovationsausschusses (§§ 92a, 92b SGB V) teilweise geändert und neu gefasst worden. Im Mittelpunkt der Änderungen des DigiG steht die

1.1.1 Wie viele Förderbekanntmachungen wird es im Rahmen des Innovationsfonds geben? Aufgrund des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovationen (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) wird der Innovationsfonds bis Ende des Jahres 2024 mit einem jährlichen Fördervolumen von 200 Mio. € fortgeführt.

Mit der Entscheidung des Innovationsausschusses wurde ein Förderantrag konzeptionell anerkannt und eine maximale Fördersumme festgelegt. Grundsätzlich handelt es sich bei den Fördermitteln des Innovationsfonds um Mittel öffentlicher Kassen, die besonderen Regelungen und Vorgaben unterliegen. Der Innovationsfonds Ziel des Innovationsfonds ist die Qualitätssteigerung der Regelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung. Im Rahmen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes erhielt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) 2015 den Auftrag, neue innovative Versorgungsformen und Projekte der Versorgungsforschung zu fördern, deren Ansätze über

Die medizinische Versorgung der über 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten in Deutschland weiter verbessern: Darum geht es bei den Projekten des Innovationsfonds beim G-BA. Die Umsetzung der zahlreichen Vorhaben betreut der DLR Projektträger seit 2016. Für eine bessere medizinische Versorgung.

Vorläufige Termine für das Jahr 2026

Mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) wurden in den §§ 92a und b SGB V die gesetzlichen Regelungen zur Einführung des Innovationsfonds geschaffen. Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über die Projekte der neuen Versorgungsformen. Die Projektseiten beinhalten die Projektbeschreibung, die am Projekt beteiligten Bundesländer, die Konsortialpartner und Kontaktinformationen sowie Informationen zum Projektstatus. Nach Beendigung des Projekts wird hier der Ergebnisbericht des Projekts, der Bericht zur

  • Stellungnahme zum Beschluss des Innovationsfonds des GBA
  • Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2025
  • Innovationsausschuss: 17 neue Projekte können starten

Nähere Informationen sind in den jeweiligen Förderbekanntmachungen zu finden. Hintergrund: Projektförderung durch den Innovationsausschuss Weitere Informationen zur Arbeit des Innovationsausschusses, zum Konsultationsverfahren sowie zu laufenden und abgeschlossenen Projekten finden Sie auf der Website des Innovationsausschusses. Berlin, 20. Juni 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat auf seiner Website drei neue Förderbekanntmachungen veröffentlicht. Interessierte können sich über eine themenoffene oder eine themenspezifische Bekanntmachung um Fördermittel für Versorgungsforschungsprojekte bewerben. Mit einer weiteren Förderbekanntmachung werden

Leitfaden für die Erstellung von Ideenskizzen zur Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen gemäß § 92a Ab- satz 1 SGB V zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung Leitfaden für die Erstellung von Ideenskizzen zur Förderbekanntmachung zur themenspezifischen und Aufgrund des Gesetzes für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovationen (Digitale-Versorgung-Gesetz – DVG) wird der Innovationsfonds bis Ende des Jahres 2024 mit einem jährlichen Fördervolumen von 200 Mio. € fortgeführt. Zur Durchführung der Förderung wird der Innovationsausschuss auch weiterhin in jedem Jahr Förderbekanntmachungen Der Innovationsfonds: Zwischen Verstetigung und Weiterentwicklung Rechtzeitig zum Jahresende 2023 hat der Bundestag das Digital-Gesetz verabschie-det, das u. a. eine Verstetigung des seit 2016 befristeten Innovationsfonds vorsieht. Mit diesem Gesetz werden die Empfehlungen aus der wissenschaftlichen Auswertung der Förderungen des Innovationsausschusses und die im

Innovationsfonds Unser Gesundheitssystem steht vor der großen Herausforderung, die Zusammenarbeit im Gesundheitswesen weiter zu stärken und noch besser auf die Bedarfe der Patientinnen und Patienten abzustimmen: zwischen den unterschiedlichen Fachdisziplinen, Organisationen und Einrichtungen des Gesundheitswesens und zwischen dessen Innovationsfonds: Neue Versorgungsformen 2025 Der Innovationsausschuss des G-BA hat vier neue Förderprogramme zu neuen Versorgungsforschung: Innovationsausschuss fördert 48 neue Projekte Berlin, 17. Mai 2024 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat weitere Förderentscheidungen im Bereich der Versorgungsforschung getroffen: Es wurden 48 Projekte ausgewählt, die nun aus Mitteln des Innovationsfonds finanziert werden können.

Versorgungsforschung: Innovationsausschuss fördert 49 neue Projekte Berlin, 26. Mai 2025 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat weitere Förderentscheidungen im Bereich der Versorgungsforschung getroffen: Es wurden 49 Projekte ausgewählt, die nun aus Mitteln des Innovationsfonds finanziert werden können. Versorgungsforschung hat das Ziel, wissenschaftliche Grundlagen für die Lösung relevanter Versorgungsprobleme in der gesetzlichen Krankenversicherung zu schaffen. Gefördert werden auch Projekte in den Bereichen medizinische Leitlinien und Richtlinien des G-BA.

Der bisher bis 2024 befristete Innovationsfonds zur Förderung der Versorgungsforschung und Entwicklung neuer Versorgungsformen wurde mit Inkrafttreten des Digitalgesetzes entfristet. AOK-Experte Gunter Sperzel warnt vor allzu viel Euphorie.

Welche Projekte fördert der Innovationsfonds des G-BA? Gefördert werden Projekte zu neuen Versorgungsformen sowie Versorgungsforschung, die über die Regelversorgung hinausgehen. Jedes geförderte Projekt muss wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden und folgende Kriterien erfüllen: Weiterentwicklung der sektorenübergreifenden Versorgung Potenzial für eine Die o. g. Beschlüsse des Innovationsausschusses werden auf dessen Internetseite Beschlüsse – G-BA Innovationsfonds veröffentlicht. Ebenso werden die jeweiligen Ergebnis- und Evaluationsberichte veröffentlicht. Die Rückmeldungen der Adressatinnen und Adressaten der o. g. Beschlüsse ebenfalls auf der Internetseite veröffentlicht. Der Innovationsausschuss benennt in seinen themenspezifischen Förderbekanntmachungen inhaltliche Schwerpunkte, zu denen das Einreichen von Projektanträgen möglich ist. Neue Schwerpunkte und Förderkriterien können dem Innovationsausschuss seit dem Bewilligungsjahr 2021 überwiegend über ein sogenanntes Konsultationsverfahren vorgeschlagen werden.

Berlin, 16. November 2023 – Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss hat 19 Projekte im Bereich der neuen Versorgungsformen für die Erprobung ausgewählt. Eine Liste dieser Projekte wird der Innovationsausschuss in Kürze – vermutlich im Dezember 2023 – auf seiner Website veröffentlichen, nachdem die Projektnehmer die Förderbedingungen

Für den themenoffenen Bereich sind die vollständigen Anträge bis spätestens 21. Oktober 2025, 12.00 Uhr, beim Projektträger einzureichen. Die Details entnehmen Sie bitte folgenden Dokumenten. Das Bundesamt für Soziale Sicherung verwaltet die Mittel des Innovationsfonds. Mit dem Ziel die Gesundheitsversorgung in Deutschland qualitativ zu verbessern werden aus den Mitteln des Innovationsfonds bestimmte Projekte im Bereich der neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte gefördert. Mit dem kostenlosen G-BA-Infodienst erhalten Sie aktuelle Informationen und Pressemitteilungen vom Innovationsausschuss des G-BA. Diese informieren unter anderem über neue Förderbekanntmachungen.

INVEST Billstedt/Horn testet exemplarisch am Beispiel des Hamburger Ostens (Billstedt/Horn), wie man den Gesundheitsstatus der Bevölkerung in sozial benachteiligten Stadtteilen verbessern und den Einsatz vorhandener Ressourcen optimieren kann.

Mit dem am 14. Dezember 2023 vom Bundestag beschlossenen Gesetz zur Beschleu­nigung der Digita­li­sierung des Gesund­heits­wesens (Digital- Gesetz – DigiG) sind die Rechts­grundlagen für den Innova­ti­onsfonds und die Arbeitsweise des Innova­ti­ons­aus­schusses (§§ 92a, 92b SGB V) teilweise geändert und neu gefasst Durch das im Jahr 2024 in Kraft getretene neue Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digi-G) wird der Innovationsfonds verstetigt und auch die Patientenbeteiligung nochmals weiterentwickelt. Letztere wurde als neues gesetzliches Förderkriterium für neue Versorgungsformen festgeschrieben (§ 92a Absatz 1 SGB V).