Höchstbietender Bei Auktionsabbruch
Di: Ava
Vorsicht bei unberechtigtem Auktionsabbruch – Das kann teuer werden! Am 12.11.2014 hat der Bundesgerichtshof zur Frage entschieden, ob ein Höchstbietender bei unberechtigten Abbruch einer bereits laufenden Aktion ein Recht auf Schadensersatz hat. Zu diesem Zeitpunkt war der Kläger Höchstbietender in Höhe eines Betrags von 1.368 €. Nach den seinerzeit geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay kam ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden auch bei vorzeitiger Beendigung der Auktion zustande, es sei denn, der Anbieter war zur Rücknahme des Angebots „gesetzlich
Schadensersatzanspruch Abbruchjäger bei vorzeitigem Auktionsabbruch
Demgegenüber stellt sich die hier erörterte Rechtsfolge aus § 10 ebay-AGB, nämlich eine Übereignungsverpflichtung an den bei Auktionsabbruch Höchstbietenden ohne Rücksicht auf den Wert der Kaufsache, als mitunter krass unverhältnismäßige Sanktion des vorzeitigen Auktionsabbruches dar. Wird eine eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt selbst dann nicht ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zustande, wenn der Auktionsabbruch ohne gesetzliche Berechtigung erfolgt. Die entsprechende Klausel in den AGB von eBay ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Aurich hervor.
Die Bestimmung, wonach bei Auktionsabbruch ohne gesetzlichen Grund ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden entstehe, fingiert eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung, resultierend aus dem Auktionsabbruch, ohne dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinem
Bricht ein eBay-Verkäufer eine eBay-Auktion vor deren Ablauf ab und ist er hierzu nach den AGB von eBay nicht berechtigt, so kommt zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Weigert sich der Verkäufer sodann, dem Höchstbietenden (Käufer) die Ware zum Preis bei Auktionsabbruch zu liefern, so kann der Höchstbietende Er hat aber nie behauptet das er Höchstbietender ist, ja ich weis, das sollte man denken, aber im Zweifel könnte er sich doch dann darauf berufen, das ihm die Rechtslage selbst nicht so eindeutig klar war oder ?
Nämlich , dass ich zwar Höchstbietender werde, aber nur 1000€ ( aus der ersten Auktion ) bezahlen werde. Dem hat er zugestimmt. Nur aufgrund dieser Zustimmung habe ich dann so hochgeboten, das ich höchstbietender war bei der zweiten auktion. Verträge sind doch auch per SMS gültig oder? Ich habe doch anrecht auf die Übergabe des KFZ gegen
Bei Internetauktionen wie auf eBay stellt sich die Frage, ob es sich – wie der Name nahelegt – um eine Versteigerung im Sinne von § 156 BGB handelt. Auf
Bereits im November 2014 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass Höchstbietende bei eBay-Auktionen einen Anspruch auf Schadensersatz haben, wenn der Verkäufer die Auktion abbricht und der Artikel dadurch an anderer Stelle teurer gekauft werden muss (wir berichteten).
Erst vor wenigen Tagen hatte ich über ein Urteil des OLG Hamm vom 30.10.2014 berichtet, das einem Höchstbietenden bei einer eBay-Auktion einen Schadensersatzanspruch zugebilligt hatte, nachdem der Versteigernde seine Auktion grundlos abgebrochen hatte. Jetzt hat der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 12.11.2014, Az.: VIII ZR 42/14 genauso entschieden:
Tags für diesen Artikel: anfechtung, auktion, auktionsabbruch, ebay, fernabsatz, höchstbietender, internetauktion, irrtum, kaufvertrag, lg detmold, schnäppchen, vertragsschluss Artikel mit ähnlichen Themen: LG München: Bestellbutton mit „Jetzt Mitglied werden“ genügt nicht den Anforderungen der Buttonlösung gemäß § 312j Abs. 3 BGB Bricht ein eBay-Verkäufer eine eBay-Auktion vor deren Ablauf ab und ist er hierzu nach den AGB von eBay nicht berechtigt, so kommt zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Weigert sich der Verkäufer sodann, dem Höchstbietenden (Käufer) die Ware zum Preis bei Auktionsabbruch zu liefern, so kann der Höchstbietende Deshalb fragte er bei einem Stand von 605,99 Euro den bis dahin Höchstbietenden, ob dieser einem Auktionsabbruch zustimme.
Die Bestimmung, wonach bei Auktionsabbruch ohne gesetzlichen Grund ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden entstehe, fingiert eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung, resultierend aus dem Auktionsabbruch, ohne dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinem AW: Ebay Auktionsabbruch wegen Fehler im Auktionstitel ja, so sehe ich das auch. der verkäufer hat unverzüglich nachdem er den fehler bemerkte den kaufvertrag wegen irrtums wirksam angefochten Wird eine Internetauktion vorzeitig abgebrochen, erwirbt der bis dahin Höchstbietende nicht automatisch das Versteigerungsobjekt. Liegt nämlich das höchste Gebot zum Zeitpunkt des Auktionsabbruchs noch unter dem Mindestgebot, kommt kein Kaufvertrag zustande. So entschied das Amtsgericht Neuwied in einem Fall, in dem es um ein Motorrad ging (AG Neuwied, Urteil
Grundsätzlich kommt bei Abbruch der Auktion durch den Verkäufer ein Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande. Es kann nicht zu Lasten des Käufers gehen, wenn ein Angebot ohne Grund vorzeitig zurückgenommen wird. Das sich daraus Die Bestimmung, wonach bei Auktionsabbruch ohne gesetzlichen Grund ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden entstehe, fingiert eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung, resultierend aus dem Auktionsabbruch, ohne dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinem Das AG Nürtingen hat entschieden, dass ein Verkäufer, der bei eBay eine Auktion vorzeitig beendet, weil er den Kaufgegenstand anderweitig veräußert hat, Schadensersatz an den zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zahlen muss. Ein Recht zur vorzeitigen Beendigung bestehe in diesem Fall nicht. Dies ergebe sich aus den eBay-AGB, die als „triftigen Grund“ für
Bricht ein eBay-Verkäufer eine eBay-Auktion vor deren Ablauf ab und ist er hierzu nach den AGB von eBay nicht berechtigt, so kommt zwischen dem Höchstbietenden und dem Verkäufer ein wirksamer Kaufvertrag zustande. Weigert sich der Verkäufer sodann, dem Höchstbietenden (Käufer) die Ware zum Preis bei Auktionsabbruch zu liefern, so kann der Höchstbietende
Die Bestimmung, wonach bei Auktionsabbruch ohne gesetzlichen Grund ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden entstehe, fingiert eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung, resultierend aus dem Auktionsabbruch, ohne dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinem Hätte laut seinem Anwalt höchstens eine Chance gehabt wenn er ne kaputte Kamera hätte vorweisen können (er hat oberschlau wegen defekt beim Auktionsabbruch angegeben). Einklagen kann man aber halt nur wenn man der Höchstbietende bei der abgebrochenen Auktion war. Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Verkäufer, der eine Ware im Rahmen einer ebay-Auktion zum Verkauf anbietet, ein rechtlich verbindliches Angebot an den Höchstbietenden abgibt. Er ist weder nach den ebay-Geschäftsbedingungen noch gesetzlich berechtigt, seine Auktion ohne einen zwingenden Grund, der jenseits seiner Einflussnahme
Der BGH hat sich mit der Wirksamkeit eines im Wege einer Internetauktion abgeschlossenen Kaufvertrags befasst, bei dem ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Kaufsache besteht. Wieder einmal ging es um den eBay-Klassiker „Auktionsabbruch“. Schadensersatzanspruch nach eBay-Auktionsabbruch Sie können übrigens weiterhin zu jedem Zeitpunkt der Angebotslaufzeit einzelne Gebote, . eine gleiche Waffe oder den Wertausgleich, also den Wert der Waffe. Kurz darauf beendete er die Auktion vorzeitig, ohne einen Grund zu nennen. Informationen zum Verfahren LG Detmold – 10 S 163/11: Volltextveröffentlichungen, Kurzfassungen/Presse, Besprechungen u.ä.
Die Bestimmung, wonach bei Auktionsabbruch ohne gesetzlichen Grund ein Kaufvertrag mit dem zum Abbruchzeitpunkt Höchstbietenden entstehe, fingiert eine vom wahren und erkennbaren Willen des Verkäufers abweichende Willenserklärung, resultierend aus dem Auktionsabbruch, ohne dass dem Verkäufer die Möglichkeit eingeräumt wird, seinem Zugleich gibt eBay den Bietern bei solchen Auktionen abhängig von der Höhe des aktuellen Gebots so genannte Erhöhungsschritte vor. Das ist der Mindestbetrag, um den die Teilnehmer das aktuelle Höchstgebot überbieten müssen, um selbst Höchstbietender werden zu können. Ebay-Auktionen sind von Anfang an verbindlich. Wer sie unberechtigt stoppt, muss trotzdem liefern oder Schadenersatz zahlen.
Denn für diesen Fall würde sich die aus § 10 Abs. 1 S. 5 eBay-AGB resultierende Rechtsfolge, nämlich die Konstituierung einer Übereignungsverpflichtung an den bei Auktionsabbruch Höchstbietenden ohne Rücksicht auf den Wert der Kaufsache, zudem auch als mitunter krass unverhältnismäßige Sanktion des vorzeitigen Demgegenüber stellt sich die hier erörterte Rechtsfolge aus § 10 ebay-AGB, nämlich eine Übereignungsverpflichtung an den bei Auktionsabbruch Höchstbietenden ohne Rücksicht auf den Wert der Kaufsache, als mitunter krass unverhältnismäßige Sanktion des vorzeitigen Auktionsabbruches dar. Penny schrieb: Also ich sehe das jetzt so, du hast ein Ticket eingestellt als gebraucht, das Ticket ist aber neu, da das Konzert erst 2014 ist und deshalb die Auktion abgebrochen. Der Höchstbietende hat keine Vorderung gestellt. Warum gibst du dieses Ticket dann nicht dem unterlegenen Bieter und hast gute 20Euro Gewinn gemacht, oder stellst es wieder als neu ein?
LG Aurich, Urteil vom 03.02.2014 Wird eine eBay-Auktion vorzeitig abgebrochen, so kommt selbst dann nicht ein Kaufvertrag mit dem zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietenden zustande, wenn der Auktionsabbruch ohne gesetzliche Berechtigung erfolgt. Die entsprechende Klausel in den AGB von eBay ist unwirksam. Dies geht aus einer Entscheidung Bietet der Verkäufer im Rahmen seiner Ebay-Transaktion über einen Zweitaccount auf seinen Artikel oder lässt er Gebote von Dritten, um den Kaufpreis seines Artikels gezielt in die Höhe zu treiben, dann sind diese manipulierten Gebote unwirksam (siehe BGH, Urteil vom 24. August 2016 – VIII ZR 100/15).
Wurde bei eBay ein Verkaufsgegenstand unter Festsetzung eines Mindestpreises eingestellt, so kommt bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch dann kein Kaufvertrag mit dem zu diesem Zeitpunkt Höchstbietenden zustande, wenn der Mindestpreis noch nicht erreicht wurde. Somit hat der vermeintliche Käufer auch keinen Herausgabeanspruch gegen den Anbieter.
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