Ergebnis: Neue Mitte Moisling, Lübeck
Di: Ava
Ausgangslage und Vorhabenbeschreibung Im Oktober 2023 erhielt die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ham- burg, den Auftrag der Hansestadt Lübeck und der Grundstücksgesellschaft Trave mbH zur Er- stellung einer Auswirkungsanalyse bezüglich der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel- marktes im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Abbildung 1: Zielkonzept Neue Mitte Moisling Quelle: Angaben des Auftraggebers, 2023 Mit dem Vorhaben „Neue Mitte Moisling“ soll ein attraktives und funktionierendes Zentrum für den Stadtteil Moisling entstehen, wobei eine Mischung aus Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen geschaffen werden soll.
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Seit 2016 setzt die Hansestadt Lübeck in dem Stadtteil Moisling die Städtebauförderung ein. Das Förderprogramm verfolgt die Zielsetzung, neue Lebens- und Wohnqualitäten zu schaffen, ein attraktives Wohnumfeld zu fördern und Projekte in den Bereichen Bildung, Beschäftigung und Integration anzustoßen und umzusetzen. VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die Abbildung 1: Zielkonzept Neue Mitte Moisling Quelle: Angaben des Auftraggebers, 2023 Mit dem Vorhaben „Neue Mitte Moisling“ soll ein attraktives und funktionierendes Zentrum für den Stadtteil Moisling entstehen, wobei eine Mischung aus Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen geschaffen werden soll.
Bebauungspläne im Verfahren
Ausgangslage und Vorhabenbeschreibung Im Oktober 2023 erhielt die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ham- burg, den Auftrag der Hansestadt Lübeck und der Grundstücksgesellschaft Trave mbH zur Er- stellung einer Auswirkungsanalyse bezüglich der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel- marktes im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Der Bauausschuss der Hansestadt Lübeck hat am 15.03.2021 beschlossen, dass für das nachfolgend dargestellte Gebiet der Bebauungsplan 21.01.00 – Oberbüssauer Weg/ Neue Mitte Moisling –als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB aufgestellt wird. Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Gesamtkonzept für die „Neue Mitte Moisling“ dar, um die räumlich-funktio- nalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet für die Zukunft neu zu ordnen und eine angemessene bauliche Nut- zung festzulegen.
Abbildung 1: Zielkonzept Neue Mitte Moisling Quelle: Angaben des Auftraggebers, 2023 Mit dem Vorhaben „Neue Mitte Moisling“ soll ein attraktives und funktionierendes Zentrum für den Stadtteil Moisling entstehen, wobei eine Mischung aus Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen geschaffen werden soll. VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Ausgangslage und Vorhabenbeschreibung Im Oktober 2023 erhielt die GMA, Gesellschaft für Markt- und Absatzforschung mbH, Ham- burg, den Auftrag der Hansestadt Lübeck und der Grundstücksgesellschaft Trave mbH zur Er- stellung einer Auswirkungsanalyse bezüglich der geplanten Ansiedlung eines Lebensmittel- marktes im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen in Nichtoffener Realisierungswettbewerb Stadtteilhaus Neue Mitte Moisling I Lübeck Auslober: Grundstücksgesellschaft TRAVE mbH, Sanierungsträger der
Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Gesamtkonzept für die „Neue Mitte Moisling“ dar, um die räumlich-funktio- nalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet für die Zukunft neu zu ordnen und eine angemessene bauliche Nut- zung festzulegen. Umzug in Sicht? Die Stadtwerke Lübeck informieren über neue gesetzliche Regelungen.
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Neue_Mitte_Moisling_AA_2025
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Hansestadt Lübeck – B-Plan Nr. 21.01.00 „Oberbüssauer Weg / Neue Mitte Moisling“ Verkehrsprognose Der Rahmenplan stellt das städtebauliche Gesamtkonzept für die „Neue Mitte Moisling“ dar, um die räumlich-funktio- nalen und verkehrlichen Zusammenhänge im Gebiet für die Zukunft neu zu ordnen und eine angemessene bauliche Nut- zung festzulegen. VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Städtebauliche Rahmenplanung für die „Neue Mitte Moisling“ im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ Auftraggeber: Hansestadt Lübeck Bereich Stadtplanung und Bauordnung Mühlendamm 12 23552 Lübeck Ansprechpartner: Alexander Matzka Achim Selk Ulrike Schröder
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Städtebauliche Rahmenplanung für die „Neue Mitte Moisling“ im Städtebauförderungsprogramm „Sozialer Zusammenhalt“ Auftraggeber: Hansestadt Lübeck Bereich Stadtplanung und Bauordnung Mühlendamm 12 23552 Lübeck Ansprechpartner: Alexander Matzka Achim Selk Ulrike Schröder
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Abbildung 1: Zielkonzept Neue Mitte Moisling Quelle: Angaben des Auftraggebers, 2023 Mit dem Vorhaben „Neue Mitte Moisling“ soll ein attraktives und funktionierendes Zentrum für den Stadtteil Moisling entstehen, wobei eine Mischung aus Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen geschaffen werden soll.
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes liegt im Stadtteil Moisling, Stadtbezirk Alt-Moisling/ Genin und umfasst das zukünftige Zentrum die Neue Mitte des Stadtteiles Moisling östlich des Oberbüssauer Weges, südlich der Niendorfer Straße bis zur im Süden verlaufenden Bahnstrecke Lübeck Hamburg. VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
1. Veranlassung/ Baufeld Im Bereich der Neuen Mitte Moisling in Lübeck sind neue Wohngebäude geplant. Das Ingenieurbüro Höppner, Lübeck, wurde beauftragt die Boden- und Grundwasserverhältnisse im Bereich des Gebietes zu untersuchen. Es sollen Aussagen über die Versickerungsmöglichkeit von Oberflächenwasser getroffen werden. Abbildung 1: Zielkonzept Neue Mitte Moisling Quelle: Angaben des Auftraggebers, 2023 Mit dem Vorhaben „Neue Mitte Moisling“ soll ein attraktives und funktionierendes Zentrum für den Stadtteil Moisling entstehen, wobei eine Mischung aus Wohn-, Nahversorgungs- und Dienstleistungsnutzungen geschaffen werden soll. VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
VERKEHRSFLÄCHEN (§ 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB) Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung Straßenverkehrsfläche Straßenbegrenzungslinie Verkehrsberuhigter Bereich Es gelten die Planzeichenverordnung (PlanzVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.12.1990, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802) und die
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