QQCWB

GV

Bundesrat Drucksache 239/16 Brfuss 06.05

Di: Ava

Drucksache 352/16 zum [einsetzen: Datum des Tages des Inkrafttretens nach Artikel 8 Absatz 1 dieses Gesetzes] bereits abgelaufen ist, endet die Verpflichtung zur Erstattung öf-fentlicher Mittel mit Ablauf des [einsetzen: Datum des letzten Tages des Monats des Inkrafttretens nach Artikel 8 Absatz 1 dieses Gesetzes].“ ‘ 2. Strommarktes Der Deutsche Bundestag hat in seiner 179. Sitzung am 23. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Wirtschaft und Energie – Drucksache 18/8915 – den von der Bundesregierung eingebrachten A. Problem und Ziel Vor dem Hintergrund verschiedener Vorfälle, unter anderem vereinzelter Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften durch Bewachungspersonal, wurde ein Eckpunktepapier zur Überarbeitung des Bewachungsrechts erarbeitet. Dieses enthält Vorschläge zur Verschärfung des gewerblichen Bewachungsrechts und zur Verbesserung des Vollzugs in diesem Bereich. Da

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 176. Sitzung am 9. Juni 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/8726 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 17. Der Deutsche Bundestag hat in seiner 127. Sitzung am 1. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur – Drucksache 18/6161 – den von der Bundesregierung eingebrachten

Bundesrat Drucksache 70/16 BRFuss 05.02

Bundesrat beschließt Corona-Regeln für Herbst und Winter

B. Lösung Um die EU-rechtlichen Risiken auszuräumen, einzelne Steuersparmodelle zu verhindern und die Gestaltungsanfälligkeit zu reduzieren, sind Änderungen erforderlich, die das ohnehin äußerst komplexe Investmentbesteuerungssystem noch komplexer und verwa-ltungsaufwändiger machen. Ein weiter steigender Komplexitätsgrad wäre in den Massen

– Drucksache 18/8647 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- Weitere Regelungen beinhaltet der parallel eingebrachte Entwurf eines Artikelgesetzes zur Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie. Darin werden insbesondere Regelungen zur Information und zur Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und über deren Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten umgesetzt.

Drucksache 18/16 -2- Die Novellierung des BGG zielt auch darauf ab, ein Schlichtungsverfahren einzuführen, das künftig Verbandsklagen, die sich gegen Träger öffentlicher Gewalt nach § 1 Absatz 2 Satz 1 BGG richten, vorgeschaltet ist und daneben für Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Arbeitsprogramm der Kommission 2016 – „Jetzt ist nicht die Zeit für Business as usual“ C(2016) 3990 final Gesetz zur Bekämpfung der Korruption Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz – Drucksache 18/6389 – den von

– Drucksache 18/9096 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten

– Drucksache 18/9096 – den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Ungeachtet von Abkommen zur Vermei-dung der Doppelbesteuerung wird die Freistellung von Ausschüttungen eines ausländischen Spezial-Investment-fonds nur unter den Voraussetzungen des § 16 Absatz 4 gewährt.

Bundesrat Drucksache 253/11 BRFuss 06.05

Gesetz zur Verbesserung der zivilrechtlichen Durchsetzung von verbraucherschützenden Vorschriften des Datenschutzrechts Der Deutsche Bundestag hat in seiner 146. Sitzung am 17. Dezember 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Rechts und Verbraucherschutz – Drucksache 18/6916 – den von der Bundesregierung – Drucksache 18/8647 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosenversicherungsschutz- Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz – InvStRefG) – Drucksachen 18/8045, 18/8345 –

Drucksache 457/16 2. in einer Weise, die nach Art der Darstellung, nach Inhalt oder Umfang oder nach Art des Trägermediums und seiner Verbreitung geeignet ist, schutzbedürftige Rechtsgüter der Allgemeinheit, insbesondere den Ju-gendschutz, konkret zu beeinträchtigen oder Der Deutsche Bundestag hat in seiner 76. Sitzung am 18. Dezember 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/3594 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 10.

Drucksache 466/16

Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlos-sen: Inhaltsübersicht Artikel 1 Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forde-rungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-Beitreibungsgesetz – EUBeitrG) Der Deutsche Bundestag hat in seiner 130. Sitzung am 15. Oktober 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses – Drucksache 18/6369 – den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Protokoll vom 3. Dezember 2014 zur Änderung des Abkommens vom 30. Drucksache 411/16 begrenzt bleibt. Parallel dazu wird die maximale Aktienquote des Versorgungsfonds von 10 Prozent auf 20 Prozent angehoben. Im Beamten- und Soldatenversorgungsrecht ist die Erfüllung der Wartezeit von fünf Jahren künftig unabhängig vom Beschäftigungsumfang ausschließlich an der Dauer der Zugehörigkeit zum System zu messen.

Zudem haben das Europäische Parlament und der Rat im Rahmen der Richtlinie und deren Anhängen allgemeine Grundsätze und Musterbestimmungen beschlossen, die auf die Rechtsvorschriften zu diesem Sektor anzuwenden sind, um eine einheitliche Grundlage für die Überarbeitung oder Neufassung dieser Rechtsvorschriften zu bieten. Der Gesetzentwurf dient

Bundesrat Drucksache 351/16 BRFuss 27.06

A. Problem und Ziel Mit Datum vom 21. September 2011 hat das Bundeskabinett das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) beauftragt, das Projekt „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“ (OMS) durchzuführen. War als Projektzeitraum zunächst der Abschluss zum 31. Dezember 2013 vorgesehen, wurde das Projekt wegen der A. Problem und Ziel In der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) wurden systematisch Hochleistungssportler und -nachwuchssportler im staatlichen Auftrag gedopt, in der Regel mit Anabolika. Etliche dieser Sportlerinnen und Sportler haben dadurch erhebliche gesundheitliche Schäden erlitten. Aus humanitären und sozialen Gründen wurde mit dem im

Drucksache 19/16 -die zur Ausführung der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 erforderliche Anpassung und Aufnahme von Eingriffsbefugnissen der jeweils zuständigen Behörde, teilweise auch Aufhebung verschiedener vertriebsbezogener Vorschriften in Wertpapierhandels-gesetz, Kapitalanlagegesetzbuch, Versicherungsaufsichtsgesetz und Gewerbe-ordnung

Drucksache 156/16 eine halbjährliche Wiederholung der gesundheitlichen Beratung vorgesehen. Die Anmeldung ist an ein persönlich wahrzunehmendes Informations- und Beratungsgespräch gekoppelt. Insgesamt wird der Zugang von Frauen und Männern in der Prostitution zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten nachhaltig gestärkt.

A. Problem und Ziel Auf der Überprüfungskonferenz in Kampala gelang es den Vertragsstaaten des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs insbesondere, sich auf eine Definition des Tatbestands der Aggression zu einigen. Dies stellt einen historischen Durchbruch auf dem Weg zur Ausübung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs über das Drucksache 123/16 -2- mangelfreiem Baumaterial verpflichtet ist. Von dem Verkäufer kann er dagegen nach geltendem Recht nur die Lieferung des dafür benötigten neuen Baumaterials verlangen. Die Aus- und Einbaukosten muss er – von den Fällen eines schuldhaften Verhaltens des Verkäufers abgesehen – selbst tragen.

Drucksache 20/16 Durch das mit diesem Gesetz neu eingeführte Finanzierungssystem entsteht der Wirtschaft zusätzlicher Erfüllungsaufwand und teilweise auch einmaliger Umstellungsaufwand. Gemäß Artikel 16 Absatz 1 UN-BRK treffen die Vertragsstaaten alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial-, Bildungs- und sonstige Maßnahmen, um Men-schen mit Behinderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung vor jeder Form der Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch zu schützen.