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Baymbl. 2024 Nr. 836 _ Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023

Di: Ava

15. Inkrafttreten, Außerkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. Juli 2024 in Kraft und mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft. Dr. Markus W i t t m a n n Ministerialdirektor BayMBl. 2024 Nr. FFN zum BayMBl.Systematische Übersicht August 2024.“ 1.26 Der Nr. 1.101 wird folgende Nr. 1.101.6 angefügt: „1.101.6 In Ermittlungs-, Straf- und Strafvollstreckungsverfahren, die ihren Ausgang beim Bayerischen

AS 2024 Nr. 96 | 2024

Juni 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 155) geändert worden ist, in Verbindung mit § 3 Nr. 12 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die

berbaerischer Schulanzeiger

Die Übertragung der Aufgabe erfolgt zunächst in jedem Fall zur Bewährung für die Dauer eines Jahres. Im Anschluss kann die Aufgabe der Beraterin/des Beraters digitale Bil-dung auf Dauer Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 407 vom 11.09.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

22. Juni 2023 (BayMBl. Nr. 321) geändert worden sind, werden wie folgt geändert: In Nr. 3.3 Abs. 2 wird nach den Wörtern „Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft“ ein Komma Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 456 vom 02.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 60 vom 31.01.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 199 vom 24.04.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration Berufsoberschule in ihrer jeweils gültigen Fassung maßgebend. Seite 1 von 2 BayMBl. 2024 Nr. 347 31. Juli 2024 Zeugnisdatum für die Fachhochschulreife ist Mittwoch, der 8. Juli 2026.

7815-L Dorferneuerungsrichtlinien zum Vollzug des Bayerischen Dorfentwicklungsprogramms (DorfR) Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für November 2024 die Zahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer, bei denen die Härtefallregel zutrifft, am Fernprüfverfahren (Muttersprache) zu melden. Die Zahl der voraussichtlichen Am 7. Februar 2024 wurden die aktualisierten Bauantragsformulare im Bayerischen Ministerialblatt (BayMBl. 2024 Nr. 61 – BayMBl. 2024 Nr. 61 – Verkündungsplattform Bayern

Mai 2024 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL). 2 Der Tarifvertrag zu Nr. 1 wurde Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 385 vom 28.08.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 423 vom 18.09.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 572 vom 27.11.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus 2330-B Änderung der Richtlinien für das Bayerische Modernisierungsprogramm Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr vom 21. Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 485 vom 23.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium der Justiz

Schulversuch Modernisierung der Heilerziehungspflegeausbildung

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 86 vom 21.02.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 474 vom 09.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium der Justiz

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 470 vom 09.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 349 vom 31.07.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 604 vom 04.12.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 436 vom 25.09.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Rechtliche Grundlagen 1Nach Anhang Teil 4 Abs. 2 Nr. 1 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vom 18. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2768) in der

Änderung der Wohnraumförderungsbestimmungen 2023

In Nr. 1.1 werden die Wörter „ihrer jeweiligen“ durch die Wörter „der am 31. Dezember 2024 geltenden“ ersetzt und vor dem Wort „Schwellenwerte“ die Wörter „in Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales über die Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises vom 13. Juli 2021 (BayMBl. Nr. 528), die durch

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 473 vom 09.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 34 vom 17.01.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 486 vom 23.10.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 526 vom 13.11.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention Januar 2024 (BayMBl. Nr. 257). 4Eine allgemeine Beurteilung nach Art. 54 Abs. 4 Satz 3 BayEUG wird nicht aufgenommen.

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 257 vom 31.05.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus Veröffentlichung BayMBl. 2021 Nr. 836 vom 01.12.2021 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Veröffentlichung BayMBl. 2024 Nr. 379 vom 21.08.2024 Veröffentlichendes Ressort Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Richtlinien für die Vergabe des Bayerischen Filmpreises

In Nr. 47.2 wird der vierte Spiegelstrich wie folgt gefasst: „– 10 v. H. nach restloser Fertigstellung, bestimmungsgemäßer Wohnungsbelegung und Vorlage des einfachen