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Bayeug: Art. 11 Die Berufsschule

Di: Ava

EINFÜHRUNG Bildungs- und Erziehungsauftrag der Berufsschule Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter besonderer Berück-sichtigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu

Abschlusszeugnis

1. Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 20001) (GVBl. S. 414, ber. S. 632)

Bayern Mai 2016 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten Bayern Mai 2022 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten

[G über das Erziehungs- und Unterrichtswesen]

Landesschulbeirat Art. 73 Abschnitt X Schule und Erziehungsberechtigte, Schule und Arbeitgeber Art. 74 Zusammenarbeit der Schule mit den Erziehungsberechtigten Art. 75 Pflichten der Schule Art. 76 Pflichten der Erziehungsberechtigten Art. 77 Pflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber Abschnitt XI Besondere Einrichtungen und Schulgesundheit Art. 78 Schulberatung

Aktenzeichen 7 CE 16.446 Datum: 10.5.2016 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Fundstelle: SpuRt – 2017, 42 Gerichtsart: VGH Gerichtsort: München Rechtsweg: Verwaltungsgerichtsbarkeit Normen: BayEUG BayEUG Art. 11 I 2, 39 IV 1 Nr. 3BV BV Art. 129 I Leitsatz Es liegt kein die Befreiung von der Berufsschulpflicht rechtfertigender Härtefall vor, (1) Nach dem Ende der Vollzeitschulpflicht wird die Schulpflicht durch den Besuch der Berufsschule erfüllt, soweit keine andere in Art. 36 genannte Schule besucht wird. (2) 1 Wer in einem Ausbildungsverhältnis nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung steht, ist bis zum Ende des Schuljahres berufsschulpflichtig, in dem das 21. (1) 1 Schulpflichtige mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfüllen ihre Schulpflicht durch den Besuch der allgemeinen Schule oder der Förderschule. 2 Die Förderschule kann besucht werden, sofern die Schülerin oder der Schüler einer besonderen sonderpädagogischen Förderung bedarf, ansonsten nur im Rahmen der offenen Klassen nach

Vollzitat nach RedR: Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch Gesetz vom 25. Juli 2025 (GVBl. S. 260) geändert worden ist (1) 1 Die Schulen haben den in der Verfassung verankerten Bildungs- und Erziehungsauftrag zu verwirklichen. 2 Sie sollen Wissen und Können vermitteln sowie Geist und Körper, Herz und Charakter bilden. 3 Oberste Bildungsziele sind Ehrfurcht vor Gott, Achtung vor religiöser Überzeugung, vor der Würde des Menschen und vor der Gleichberechtigung von (2) 1 Die Wirtschaftsschule ist eine Berufsfachschule und umfasst in zweistufiger Form die Jahrgangsstufen 10 und 11, in dreistufiger Form die Jahrgangsstufen 8 bis 10 und in vierstufiger Form die Jahrgangsstufen 7 bis 10. 2 Sie baut in zweistufiger Form auf dem qualifizierenden Abschluss der Mittelschule, in dreistufiger Form auf

Art. 13 Die Berufsfachschule 1Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. 2Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr im Vollzeitunterricht. 3Nach Maßgabe der Schulordnung kann der Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter besonderer Berücksich-tigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln. Die Berufsfachschule ist gemäß Art. 13 BayEUG eine Schule, die der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten besucht wird. 2Sie hat die Aufgabe, die Schülerinnen und Schüler in Abstimmung mit der betrieblichen Berufsausbildung oder unter Berücksichtigung ihrer beruflichen

Bayern Juli 2020 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten Die Berufsschule hat gemäß Art. 11 BayEUG die Aufgabe, den Schülerinnen und Schülern berufliche und allgemeinbildende Lerninhalte unter besonderer Berücksich-tigung der Anforderungen der Berufsausbildung zu vermitteln.

Antrag auf Befreiung von der Berufsschulpflicht

BayEUG: Art. 52 Nachweise des Leistungsstands, Bewertung der Leistungen ...

Rechtliche Grundlagen für die Beschulung von Schülern ohne Ausbildungsverhältnis sind im Bayerischen Gesetz über das Erziehungs- und

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und UnterrichtswesenDas Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen, abgekürzt BayEUG, regelt, nachdem im Bereich des Schulrechts die Gesetzgebungszuständigkeit bei den Bundesländern liegt, auf der Grundlage der Art. 128–137 der Verfassung des Freistaates Bayern das Schulrecht für die öffentlichen und Aktenzeichen M 3 E 16.9 Datum: 16.2.2016 Rechtsgebiet: Verwaltungsrecht Gerichtsart: VG Gerichtsort: München Rechtsweg: Verwaltungsgerichtsbarkeit Normen: BayEUG BayEUG Art. 39 I, IV 1 Nr. 3 u. Art. 36VwGO VwGO § 123 I Leitsatz Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.III. Der Streitwert wird

Wird bei bestehender Schulpflicht der Unterricht unentschuldigt versäumt, kann – neben disziplinarischen Maßnahmen der Schule – ein Bußgeldverfahren gegen den Schüler (ab dem 14. Lebensjahr) oder die Erziehungsberechtigten (Art. 76 BayEUG, Art. 119 Abs. 1 Bay EUG) eingeleitet werden. (1) 1 Zum Nachweis des Leistungsstands erbringen die Schülerinnen und Schüler in angemessenen Zeitabständen entsprechend der Art des Fachs schriftliche, mündliche und praktische Leistungen. 2 Art, Zahl, Umfang, Schwierigkeit und Gewichtung der Leistungsnachweise richten sich nach den Erfordernissen der jeweiligen Schulart und

Bayern Juli 2020 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten Ordnungswidrigkeiten (1) Mit Geldbuße kann belegt werden, wer 1. vorsätzlich oder fahrlässig die ihm obliegende Anmeldung einer oder eines Schulpflichtigen zum Besuch der Grundschule, der Mittelschule, der Berufsschule oder der Förderschule unterlässt (Art. 35 Abs. 4), 2.

Lehrplan für die Berufsschule und Berufsfachschule

Art. 11 Die BerufsschuleBayern Februar 2025 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Bayern Juli 2020 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten

Art. 11 BayEUG, Die BerufsschuleWeitere Optionen Drucken zur Druckliste hinzufügen Gesamte Vorschrift zur Druckliste hinzufügen als MS-Word anzeigen als PDF anzeigen als E-Mail verschicken als Vollbild anzeigen gesamte Vorschrift anzeigen Dokument 1 Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. 2 Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr im Vollzeitunterricht. 3 Nach Maßgabe der Schulordnung kann der Ausbildungsgang im

10. In Art. 89 Abs. 1 Satz 3 Nr. 11 werden die Wörter „sonstigen schulischen Veranstaltungen“ durch das Wort „Schulveranstaltungen“ ersetzt. 11. In Art. 108 Satz 3 wird das Wort „Zwölften“ durch das Wort „Neunten“ ersetzt. 12. Bayern April 2023 (1) 1Die Berufsschule ist eine Schule mit Teilzeit- und Vollzeitunterricht im Rahmen der beruflichen Ausbildung, die von Berufsschulpflichtigen und Berufsschulberechtigten BayEUG Inhaltsverzeichnis (redaktionell) Zweiter Teil Die öffentlichen Schulen (Art. 6 – 89) Abschnitt II Schularten und Mittlerer Schulabschluss (Art. 7 – 25) b) Berufliche Schulen (Art. 11 – 18) Art. 11 Die Berufsschule Art. 12 [aufgehoben] Art. 13 Die Berufsfachschule Art. 14 Die Wirtschaftsschule Art. 15 Die Fachschule Art. 16 Die Fachoberschule und die Berufsoberschule

VersionBayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. 1 Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. 2 Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr im Vollzeitunterricht. 3 Nach Maßgabe der Schulordnung kann der Ausbildungsgang im 1Die Berufsfachschule ist eine Schule, die, ohne eine Berufsausbildung vorauszusetzen, der Vorbereitung auf eine Berufstätigkeit oder der Berufsausbildung dient und die Allgemeinbildung fördert. 2Der Ausbildungsgang umfasst mindestens ein Schuljahr im Vollzeitunterricht. 3Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus kann zulassen, dass

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