QQCWB

GV

Ausschuss Für Änderung Des Energiewirtschaftsrechts

Di: Ava

Beteiligung: Wi – U – Wo Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen Drucksache: 47/25 Beteiligung: Wi – U Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung Drucksache: 48/25 Beteiligung: Wi 2. Ergänzungsmitteilung Die Tagesordnung der 13. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen am Mittwoch, dem 22. Juni 2022, 11:00 Uhr Konrad-Adenauer-Straße 1, 10557 Berlin Sitzungssaal: Paul-Löbe-Haus 4.200 Für den kommenden Mittwoch (15. Januar) ist eine öffentliche Anhörung im Ausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Dabei wird es

Stellungnahme zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts

Die Rolle des Energierechts in der deutschen Energiewende – IKEM

Mitberatend: Finanzausschuss Wirtschaftsausschuss Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen Haushaltsausschuss (mb und § 96 GO) Voten angefordert für den: 29.01.2025 9 Gesetzentwurf der Fraktion der

Der Ausschuss für Frauen und Jugend und der Ausschuss für Innere Ange-legenheiten empfehlen dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.

des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksachen 20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6 – Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung. Der Bundesverband Solarwirtschaft bedankt sich für die Einladung als Sachverständiger zur öf- fentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Energie und Klimaschutz am 15. Januar zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von tem- porären Erzeugungsüberschüssen (Fraktionsinitiative vom 17.12.2024). Mit dem

Der Bundestag hat am Freitag, 24. Juni 2022, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung“ (20/1599, 20/1977, 20/2137 Nr. 6) gebilligt. Zugestimmt hatten die

Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 27. September 2023, im Rahmen einer Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) und einer Formulierungshilfe der Bundesregierung Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ am 04.06.14 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit im Deutschen Bundestag Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Klimaschutz Deutsche rung eingebrachten aufgrund Beschlussempfehlung Bundestag Energie – Drucksache in seiner 20/9187 Berichtes am November Ausschusses Bundesregie-

Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BGBl. 2025 I Nr. 51 vom 24.02.2025 Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat sich am Mittwoch, 27. September 2023, im Rahmen einer Anhörung mit dem „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) und einer Formu

  • Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an EU-Vorgaben beraten
  • Lobbyregister-Regelungsvorhaben von "EFET Deutschland
  • 208. Sitzung vom 20.12.2024, TOP ZP 19
  • Gesetz zur Vermeidung von Überschüssen in der Stromerzeugung

Drei Klagepunkte des Vertragsverletzungs-verfahrens betrafen Entflechtungsfragen. Zu deren Umsetzung wurden durch Artikel 1 des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbeliefe-rung vom 19. Juli 2022 gesetzliche Änderungen vorgenommen. Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Ver-meidung von temporären Erzeugungsüberschüssen vom 17. Dezember 2024, BT-Drs. 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu diesem Gesetz (Ausschussdrucksache 20(25)745) Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) Drucksache 20/14245 ZP 20) Erste Beratung des von den Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen

Sachverständigenanhörung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung „Zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts“ am 04.06.14 im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsi- cherheit im Deutschen Bundestag Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) Diese sind im abgeänderten Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen (BT-Drs. 20/14235) weiterhin enthalten. Bei einer solchen flexiblen Netzanschlussvereinbarung wird die installierte Leistung der Anlage anschlussseitig nicht unbeschränkt zur Verfügung Januar 2025, 11:15 bis 13:15 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E. 300 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BT-Drucksache 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BT-Drucksache 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BT-Drucksache 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Zusatzpunkt 19 Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregie-rung eingebrachten Entwurfs eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes Drucksachen 20/12784, 20/13167, 20/13328 Nr. 13 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) Drucksache 20/14245

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BT-Drucksache 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Januar 2025, 11:15 bis 13:15 Uhr, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E. 300 Gesetzentwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen BT-Drucksache 20/14235 und dem Änderungsantrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE

Berlin: (hib/MIS) Um den Herausforderungen temporärer Überschüsse bei der Stromerzeugung zu begegnen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (20/14235) zur Änderung des Energiewirtschaftsrecht mit einer Vielzahl von Regelungen vorgelegt, die die Flexibilität im Stromsystem erhöhen sollen. Vor allem soll im Erneuerbare-Energien-Gesetz Der Bundestag hat am Freitag, 20. Dezember 2024, den Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (20/12784, 20/13167, 21/13328 Nr. 13) angenommen. Auf Grundlage einer Beschlussempfehlung des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (20/14245) voti

Einleitung Der vorliegende Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG-Entwurf) sieht radikale Einschnitte bei der Förderung der Stromerzeugung aus Biomasse vor. Für Neuanlagen sollen unter anderem die Einsatzstoffvergütungsklassen (EVK) des EEG 2012 gestrichen und nur noch eine Für Andreas Kießling, Leiter Vorstandsbüro und Politik bei der Bayernwerk AG startete das Jahr 2025 mit einem besonderen Termin. Am Mittwoch, 15.01.2025 war er als Experte im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie zur Anhörung zum Gesetzesentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts geladen.

Zusammenstellung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von tempo-rären Erzeugungsüberschüssen – Drucksache 20/14235 – mit den Beschlüssen des Ausschusses für Klimaschutz und Energie (25. Ausschuss) standsdaten und deren tägliche Übermittlung an den Netzbetreiber über das Smart Der Bundestag hat am Donnerstag, 6. Juli 2023, den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben und zur Änderung weiterer energierechtlicher Vorschriften“ (20/7310) beraten. Nach der Debatte wurde der Gesetzentwurf an die Ausschüsse üb

Dezember 2024 den „ Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Vermeidung von temporären Erzeugungsüberschüssen “ ein. Ziel des Entwurfs ist es, temporäre Überschüsse im Strommarkt zu regulieren, insbesondere durch Anpassungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG