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Ags 07/2011, Keine Gebührenerhöhung Für Nicht Im Rubrum

Di: Ava

Rubrum Das Rubrum (Plur. Rubra oder auch Rubren) ist die einem Schriftstück vorangestellte kurze Zusammenfassung seines Inhalts, im einfachsten Fall eine Betreffzeile. Ein Rubrum dient ganz allgemein dazu, den nach ihm folgenden Inhalt schon am Anfang richtig einordnen zu können (in die richtige Rubrik).

Aktuelle Gebührenund Streitwertfragen in mietrechtlichen ...

Der lustige Begriff Rubrum kommt aus dem Lateinischen „ruber“ – „rot“. Macht erstmal noch keinen Sinn. Erst wenn man weiß, dass Briefköpfe früher mit roter Tinte geschrieben wurden. Prozessbevollmächtigte: RA‘in Ina Müller, Feldstraße 9, 20357 Hamburg Amtsgericht Abteilung kein Vorsitzender Richter am AG! Richter am AG Richter Zivilkammer Landgericht Kammer für Handelssachen Mediation versteht sich nicht nur als besondere Form der außergerichtlichen Streitbeilegung, sondern kann auch in ein Gerichtsverfahren integriert werden. Nachdem diese Verfahrensweise in diversen Modellprojekten erforscht worden ist, sieht das

a) Verfahrensrechtliches Der Antrag, dessen Inhalt und Form sich nach § 8 AUG richtet, ist bei dem AG einzureichen, welches am Ort des OLG besteht, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (§ 7 Abs. 1 AUG). Für die Entgegennahme des Antrags ist BGH: Fehlende Angabe über die Vertretungsregelung im Rubrum des mit einer AG geschlossenen Mietvertrags BGH, Urteil vom 22.4.2015 – XII ZR 55/14 Leitsatz Enthält das Rubrum eines mit einer Aktiengesellschaft abgeschlossenen Mietvertrags oder eines Nachtrags keine Angaben über die Vertretungsregelung der Gesellschaft, ist die Schriftform des Vertrags

AGS 07/2011, Keine Terminsgebühr im Verfahren über den V

Alles Wissenswerte über das Rubrum, seine Bedeutung, Anwendungsfälle und wie es Ihnen bei rechtlichen Fragen und Problemen helfen kann.

AGS 07/2011, Keine Kostenerstattung im Erinnerungsverfahren / 2 Aus den Gründen Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden Die Beschwerde ist gem. § 146 Abs. 3 VwGO bereits unzulässig, weil der Wert des Beschwerdegegenstandes 200,00 EUR nicht übersteigt; er beträgt vorliegend vielmehr nur 17,85 EUR. Bei der Rücknahme der beabsichtigten Klage im Prozesskostenhilfeverfahren bleibt es ungeachtet des § 269 Abs. 3 S. 3 ZPO bei dem Ausschluss der Kostenerstattung. Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer zu Lasten des PKH-Antragstellers ergangenen Kostengrundentscheidung ist dem Der Senat hat mit seinem im Rubrum bezeichneten Beschl. v. 10.6.2011 auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten den Beschluss des LG aufgehoben, dem Verurteilten auf seine Kosten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in die versäumte Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde gegen den

  • § 57. Muster für das Rubrum einer Klage
  • Ab jetzt fix: Diese Steuern, Preise & Gebühren werden erhöht
  • BGH, Urteil v. 06.04.2011

Die Beschwerde ist nach § 4 Abs. 3 JVEG statthaft und auch im Übrigen zulässig, da die Strafkammer die Beschwerde, deren Wert unter dem in § 4 Abs. 3 JVEG festgesetzten Betrag von 200,00 EUR liegt, wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen hat. Der Senat entscheidet in der Überblick Anfechtungsklagen gegen Hauptversammlungsbeschlüsse müssen gegen die AG, vertreten durch den Aufsichtsrat, gerichtet sein. Anderenfalls droht die Unzulässigkeit und Klagabweisung. Hintergrund Gemäß §§ 253 Abs. 4 i. V. m. 130 Nr.1 ZPO sollen in der Klageschrift gegen eine Für seine Tätigkeit im Verfahren über eine Beschwerde gegen die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erhält der Verteidiger keine gesonderten Gebühren. Diese Tätigkeit ist vielmehr durch die Verteidigergebühren der Instanz abgegolten. AG Hof, Urt. v. 12.1.2011 – 12 C 1273/10

§ 57. Muster für das Rubrum einer KlageSie befinden sich in einer Altauflage. Zur → aktuellen Auflage.

§ 14 RVG Leitsatz In straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren ist grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt gerechtfertigt. AG Hamburg-Harburg, Beschl. v. 3.6.2021 – 621 OWi 128/21 I. Sachverhalt Gegen den Betroffenen ist von der Verwaltungsbehörde im Bußgeldverfahren Der Entscheidung ist im Ergebnis zuzustimmen. Sie ist nicht nur für Schöffen von Bedeutung, sondern für alle, die eine Zahlung nach dem JVEG geltend machen können. § 7 JVEG dient als Auffangvorschrift, die regelt, unter welchen Voraussetzungen solche baren Aufwendungen erstattet werden Die als sofortige Beschwerde zu behandelnde Erinnerung des Antragstellers ist zulässig (§§ 104 Abs. 3 S. 1, 567 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 ZPO, § 11 Abs. 1 RpflG) und begründet. Mit Beschl. v. 3.7.2009 wurden dem Antragsteller nach Antragsrücknahme vor Zustellung gem. § 269 Abs. 2

Leitsatz Die Kosten eines Dritten, der einem Vergleich mit den Prozessparteien beitritt, gehören nicht zu den „Kosten des Rechtsstreits“. Rechte und Pflichten können für den Dritten nur durch entsprechende Vereinbarungen im Vergleich selbst entstehen. OLG Köln,

  • Terminsgebühr bei erstem Versäumnisurteil
  • AGS 07/2022, Insolvenzverfahren
  • AGS 07/2011, Keine Terminsgebühr im Verfahren über den V
  • AGS 07/2011, Keine Kostenentscheidung bei Rücknahme eine
  • AGS 02/2011, Keine gesonderten Gebühren für Beschwerde n

RVG VV Nrn. 3200, 3500; BNotO § 15 Abs. 1 Leitsatz Im Verfahren der Notarbeschwerde gem. § 15 Abs. 2 BNotO entsteht für den Rechtsanwalt nunmehr die Verfahrensgebühr nach Nr. 3200 VV und nicht diejenige nach Nr. 3500 VV (Abgrenzung zu BGH, 7.10.2010 – V ZB 147/09, FGPrax 2011, 36). OLG § 14 RVG Leitsatz Unter Geltung des RVG ist in straßenverkehrsrechtlichen Bußgeldverfahren grundsätzlich der Ansatz der Mittelgebühr als Ausgangspunkt der Gebührenbemessung gerechtfertigt. AG Trier, Beschl. v. 8.12.2020 – 35a OWi 58/20 I. Sachverhalt Die Betroffene wendet sich mit ihrem Denn nach h.M. (vgl. nur BGH AGS 07, 537) ist es bei einer ausdrücklich nur zur Fristwahrung eingelegten Berufung zur sachgerechten Rechtsverteidigung ausreichend, wenn sich der Anwalt des Berufungsbeklagten bestellt. Ein Zurückweisungsantrag ist erstattungsrechtlich (noch) nicht erforderlich.

Ruht das Verfahren mehr als zwei Kalenderjahre, so gilt die weitere Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht als neue Angelegenheit; § 15 Abs. 5 S. 2 RVG ist nicht anwendbar. OLG Köln, Beschl. v. 24.9.2010 – 17 W 190/10

1. Die Beschwerde des Bezirksrevisors ist als sofortige Beschwerde gem. § 464b S. 3 StPO i.V.m. § 104 Abs. 3 S. ZPO statthaft. Zu entscheiden ist durch die für das Strafverfahren vorgesehene Besetzung (Meyer-Goßner, StPO, 53. Aufl. 2010, § 464b Rn 7). 2. Die sofortige Beschwerde ist

AGS 07/2011, Keine Terminsgebühr im Verfahren über den V / 2 Anmerkung Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden Die Entscheidung des KG mag sich zwar mit dem Wortlaut des Gesetzes begründen lassen; sie widerspricht jedoch Sinn und Zweck des Gesetzes.

1. Abgeltungsbereich Die Grundlage für die Gebührenberechnung der Gerichtskosten ist ausschließlich im GKG geregelt (§ 1 Abs. 1d GKG). Neben den dort geregelten Gebühren- und Auslagentatbeständen fallen also keine weiteren, zusätzlichen Gebühren an. 2. Wertberechnung Die Gebühren für den BGB § 779 ZPO § 788 RVG VV Nr. 1000 Leitsatz Eine Teilzahlungsvereinbarung löst keine gem. § 788 ZPO beitreibbare Einigungsgebühr aus, wenn die Vereinbarung lediglich die Zahlungsmodalität hinsichtlich einer titulierten Forderung regelt und der Gläubiger keine darüber hinausgehende RVG VV Nr. 1008 Leitsatz Für den Ansatz der Gebührenerhöhung nach Nr. 1008 VV ist jedenfalls dann kein Raum, wenn der Bevollmächtigte zwar für die von ihm vertretenen Antragsteller in derselben Angelegenheit tätig geworden ist, jedoch keine

Hat der Anwalt zunächst mit dem Gericht Zulässigkeit oder Schlüssigkeit der Klage erörtert, erhält er eine 1,2-Terminsgebühr, selbst wenn er danach Versäumnisurteil beantragt (BGH AGS 07, 226). Wird im Termin die Klage zurückgenommen, fällt auch eine 1,2-Terminsgebühr an, da der Anwalt keinen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils gestellt hat RVG VV Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 Leitsatz Eine Terminsgebühr nach der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht in einer Versorgungsausgleichssache nicht, wenn das Gericht von der Durchführung eines Termins nach § 221 Abs. 1 FamFG absieht. KG, Beschl. v. 26.5.2011 –

Die im Strafverfahren auch für das Adhäsionsverfahren beigeordnete Nebenklägervertreterin beantragte neben der Vergütung für die Vertretung der Nebenklage der durch verschiedene, aber gleichermaßen verfahrensgegenständliche Straftaten des Verurteilten Geschädigten in Höhe von 878,99 EUR ferner – nach Abschluss gerichtlicher

Eingangssatz im Rubrum: „In dem Arrestverfahren“ oder „In dem einstweiligen Verfügungsverfahren“. Parteibezeichnungen bei Beschlussentscheidung (egal ob Arrest oder Einstweilige Verfügung): Antragsteller / Antragsgegner Parteibezeichnung bei Urteilsentscheidungen bei Einstweiliger Verfügung: Verfügungskläger / Verfügungsbeklagter Der durch Art. 2 MediationsG vom 21.7.2012 (BGBl I S. 1577) neu gefasste § 278 Abs. 5 ZPO sieht nunmehr vor, dass das Gericht die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen JVEG § 7 Abs. 1 S. 2 Leitsatz Neben der Aufwandsentschädigung erhält ein Schöffe keine zusätzlichen Kosten für die Betreuung seiner Hunde während seiner Schöffentätigkeit. OLG Köln, Beschl. v. 11.2.2011 – 2 Ws 76/11 1 Sachverhalt Die Antragstellerin, die von Beruf Gymnasiallehrerin ist,

sternezahl: 4.7/5 (5 sternebewertungen) Im Zivilprozess ist grundsätzlich eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben, § 128 Abs. 1 ZPO. Gesetzlich nicht geregelt ist, durch welche Tätigkeiten des Anwalts im schriftlichen Verfahren die Terminsgebühr entsteht. Praxishinweis: Ergeht keine Entscheidung, kann die Terminsgebühr nicht entstehen. Beispiel: Wenn etwa in der Klage bei der Bezeichnung der Parteien (also im „Rubrum“) der Name der Beklagten mit A. Rechtsschutzversicherungs- AG angegeben ist, in allen zur Klageschrift eingereichten Unterlagen einschließlich des Versicherungsscheins aber die A. Allgemeine Versicherungs AG erscheint und auch Ansprüche aus einer

Weiterführender Hinweis Rechtsprechungsübersicht zu § 14 RVG betreffend die Terminsbegühr in RVG prof. 8/13

Keine Erstattung von Rechtsanwaltskosten im Erinnerungsverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten. BayVGH, Beschl. v. 9.6.2010 – 14 C 10.897 Zum 1.6.2025 tritt eine RVG-Erhöhung erfolgen. Was dann abgerechnet werden kann, lesen Sie in diesem Beitrag.