1. Zuwendungszweck / Rechtsgrundlagen
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1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie und der §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (LHO) vom 30.4.1991 (GVBl. LSA S. 35), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.3.2017 (GVBl. LSA S. 55), sowie der hierzu ergangenen
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land gewährt im Jahr 2024 nach §§ 7 Abs. 1 Nummer 4, 28 Abs. 6 und 44 Abs. 3 des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. November 2020 (GVBl. S. 559), nach Maßgabe dieser Richtlinie und §
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen randenburgs. Als ländlicher Raum im Sinne dieser Richtlinie wird das gesamte Bundesland ohne die vier kreisfreien Städte Brandenburg an der Havel, Cott-bus, Frankfurt (Od Initiativen („Dritte Orte“) als identitätsstiftende Kultur-Zentren zu stärken, das kulturelle Leben vo 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen, Indikatoren 1.1 Zuwendungszweck Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen des Menschen und der sparsame Umgang mit Naturgütern und Energie haben in Thüringen Verfassungsrang.
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1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land fördert nach Maßgabe dieser Richtlinie und der VV/VV-Gk zu § 44 LHO Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und zur Bindung von Fach- und Leitungskräften in Kindertagesstätten. Ziel der Förderung ist es, zusätzliches Personal für das Berufsfeld zu gewinnen sowie die Qualität in Kindertagesstätten durch zusätzliches
Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie auf der Grundlage der jeweils geltenden Fassung 1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Mit der vorliegenden Fördermaßnahme möchte das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) Forschungs-, Erprobungs- und Entwicklungsverbünde fördern, die den großen Bedarf an passfähigen Innovationen für eine beschleunigte Transformation hin zu nachhaltigen und
Förderbestimmungen zur „Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bei der Kontaktanbahnung im Ausland“ 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck: Eine steigende Internationalisierung der Wirtschaft wird als wichtiger Faktor für Wachstum und Beschäftigung in Sachsen-Anhalt angesehen.
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- 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen
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1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. April 1999 (GV. NRW. S. 158) in der jeweils geltenden Fassung, im Folgenden VV zur LHO, Zuwendungen für die Durchführung von Ausbildungen zum staatlich 1.1 Förderziel und Zuwendungszweck 1.1.1 Der Vertragsnaturschutz ist eine landesspezifische, auf den Naturschutz ausgerichtete Agrarumwelt- und Klimamaßnahme (AUKM). Ziel des Vertragsnaturschutzes sind insbesondere die Umsetzung des Netzes Natura 2000 durch angepasste Bewirtschaftung zur Förderung von Arten und Lebensraumtypen innerhalb und 1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Förderziel Deutschland und Südafrika haben in den vergangenen fast 30 Jahren ihre Zusammenarbeit in den Bereichen Forschung und Innovation kontinuierlich ausgebaut.
1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen zur Förderung von Kleingartenvereinen im Land Brandenburg. Das Kleingartenwesen leistet mit seinem bedeutenden Anteil an der Durchgrünung der Städte einen wesentlichen Beitrag für Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck 1.1.1 Für Vorhaben, die nach dieser Richtlinie mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert werden, ist der Zuwendungszweck, Treibhaus-gasemissionen durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien, die Vermeidung der Nutzung fossiler Energie und die Senkung des
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
1. Förderziel und Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1. Förderziel und Zuwendungszweck 1.1.1. Als Teil des Programms „Biologischer Klimaschutz“ trägt die Landesregie-rung mit dieser Richtlinie zur Umsetzung der im Gesetz zur Energiewende und zum Klimaschutz in Schleswig-Holstein formulierten Ziele zur Minde-rung der 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zur Unterstützung und Stärkung des Kleingartenwesens mit seiner sozialen und Erholungsfunktion, seinem bedeutenden Beitrag an der Durchgrünung der Stadtgebiete und zur Verbesserung der Lebensverhältnisse können Kleingartenorganisationen Zuwendungen für investive gemeinschaftliche Maßnahmen, für die 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvor-schriften (VV) zu den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Un-terstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der
1. Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen gszweck: Der Senat hat am 2. Mai 2023 die Drucksache „Hamburgs Außenwirtschaft im aktuellen Wandel der Weltwirtschaft“ (Außenwirtschaftskonzept/AWK) beschlossen Eines der Kernziele des AWK ist es, kleine und mittelständische Un
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des abwehrenden Brandschutzes und der Hilfeleistung 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Zuwendungszweck Zweck der Förderung ist die Unterstützung des Ausbaus einer zuverlässigen, hochleistungsfähigen und gigabitfähigen Breitbandinfrastruktur im Freistaat Thüringen als Basis der Digitalen Gesellschaft und Voraussetzung der 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Die Stadt Weißenfels gewährt in entsprechender Anwendung der §§ 23 und 44 I. V. m. § 105 Abs. 1 LHO nach Maßgabe dieser Richtlinie und im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen. auf den Gebieten der Kunst, der Kultur, des Sportes und des Sozialen
1.1 Förderziel und Zuwendungszweck 1.1.1 Die Landesregierung zielt mit dieser Richtlinie zur Erhaltung der Halligen als weltweit einzigartigen Lebens- und Arbeitsraum ab. Die Halligen spielen eine wichtige Rolle für den großflächigen Küstenschutz, vor allem im Zuge des Hochwasser- und Erosionsschutzes der Festlandküste. Die Halligen repräsentieren viele Zu BASS 11-02 Nr. 55 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Förderrichtlinie Ganztagsausbau) Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung Vom 12. Oktober 2023 (ABl. NRW. 10/23) 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Nordrhein-Westfalen
Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Stipendien für Lehramtsstudierende (Richtlinien Stipendienprogramm für Lehramtsstudierende) RdErl. des MB vom 2. Februar 2023 – III.3-84152 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 7.2 Förderaufrufe Im Rahmen von Förderaufrufen wird zur Einreichung von Förderanträgen zum jeweiligen Stichtag aufgefordert. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zu dieser Richtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die Anträge veröffentlicht. Dies betrifft unter anderem weitergehende technische Anforderungen, die jeweiligen höchsten Förderbeträge
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und im Landkreis Anhalt-Bitterfeld – Richtlinie Jugendarbeit (RL JA) 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes im Landkreis Anhalt
1 Zuwendungszweck/Rechtsgrundlagen Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für Kleinkläranlagen nach Maßgabe dieser Förderrichtlinie. Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung häuslichen Abwassers, die für einen täglichen Abwasseranfall von nicht mehr als 8 m3 und nicht mehr als 50 Einwohnerwerte (EW) bemessen sind. 1.1 Förderziel und Zuwendungszweck 1.1.1 Die Weißwangengans ist durch die europäische Vogelschutzrichtlinie (VS-RL) und deren bundesgesetzliche Umsetzung in § 7 Abs. 2 Nr. 13 b des Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) eine besonders geschützte europäische Vogelart. Für sie gilt das umfassende Schutzregime gem. §
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Der Salzlandkreis gewährt auf der Grundlage der §§ 11 bis 14 und § 74 des Achten Buches Sozialgesetzbuch – Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), nach Maßgabe dieser Richtlinie und in Verbindung mit Teil 7 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (KVG LSA), der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO), des 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land, die Kreise und kreisfreien Städte gewähren Zuwendungen für die Eindämmung und Umkehrung des Verlusts an biologischer Vielfalt und den Erhalt von Arten, Lebensräumen und Landschaften nach Maßgabe dieser Richtlinien und aufgrund folgender Normen in der jeweils geltenden Fassung: 1.1 Zuwendungszweck Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvor-schriften (VV) zu den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Un-terstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der
1 Förderziel, Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Kulturelles Erbe ist elementar für das Selbstverständnis von Gesellschaften. Historische Kulturlandschaften und Bauten, Kunst, technische Errungenschaften, Werkzeuge oder Alltagsgegenstände transportieren ebenso wie Kulturtechniken, soziokulturelle Praktiken und Wissensbestände als materielles und 1.1 Das Land gewährt nach § 7 Absatz 1 Nummer 4 des Thü-ringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (ThürBKG) in der Fassung vom 5. Februar 2008 (GVBl. S. 22), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Februar 2024 (GVBl. S. 14), nach Maßgabe dieser Richtlinie und §§ 23, 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) sowie der
1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1 Das Land Sachsen-Anhalt fördert pandemieresiliente Bau- und Ausstattungsmaßnahmen an Schulen (laufende Nummer 29 im Maßnahmenkatalog zum Corona-Sondervermögensgesetz). Mit diesem Förderprogramm sollen die kommunalen und freien Träger von Schulen nach dem Schulgesetz des Landes Sachsen Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Management, Sensibilisierung und Betreiben einer Lokalen Aktionsgruppe im Zusammenhang mit der Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER und CLLD in Sachsen- Anhalt in der Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie EFRE LAG) Erl. des MF vom 23.05.2023
1.1 Das Land gewährt auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) 1698/2005 (ABl. L 347 vom 1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlagen 1.1. Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Zuwendungen, um dem Transitionserfordernis der fossil geprägten Rohstoff- und Energieversorgung im Mitteldeutschen Revier zu begegnen. Bei langfristig gesicherter Wasserverfügbarkeit sollen die infrastrukturellen Rahmenbedingungen für die Bereitstellung von aus erneuerbaren
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