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§ 14 Apog Verlegung | § 14 ApoG Apothekengesetz

Di: Ava

2 Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, Kundmachung über den Antrag auf Erweiterung des Standortes und Verlegung der Betriebsstätte der „Herminen Apotheke“ außerhalb ihres bisherigen Standortes nach § 14 Abs. 2 ApG

§ 14 ApoG (1) Dem Träger eines Krankenhauses ist auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke zu erteilen, wenn er 1. die Anstellung eines Apothekers, der die 2 Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten,

Apothekengesetz - ApoG | § 14 ⚖ @ra.de, mit Referenzen, Zitaten und ...

Zitierungen von § 14 ApoG Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ApoG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ApoG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Wird die Erlaubnis zum Betrieb einer Filialapotheke beantragt, sollte ebenfalls die Möglichkeit der Online-Antragstellung genutzt werden. Wählen Sie in dem Fall das Online-Auswahlfeld § 14 (1) Dem Träger eines Krankenhauses ist auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke zu erteilen, wenn er 1. die Anstellung eines Apothekers, der die

§ 52 Verfahren zur Verlegung einer Apotheke — ApoG

Europäischer Gerichtshof Arzneimittelversorgung von Krankenhäusern Die deutschen Vorschriften über die Arzneimittelversorgung von § 14 ApoG, Krankenhausapotheken1. (weggefallen) 2. voll geschäftsfähig ist; 3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt; 4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche 1. der Antrag innerhalb von 14 Tagen auf der Website der Österreichischen Apothekerkammer kundzumachen ist, 2. die Einspruchsfrist vier Wochen beträgt, und 3. sich Einsprüche und

Unser Stationsbegehungsteam besucht, wie durch § 14 ApoG und § 32 ApBetrO vorgeschrieben, halbjährlich alle Stationen der Universitätsmedizin. Dabei werden die gesamten Arzneimittel- 2 Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten,

  • § 14 ApoG Apothekengesetz
  • § 52 ApoG Verfahren zur Verlegung einer Apotheke
  • Entlassungsgrund/Verlegungsgrund
  • Genehmigung von Versorgungsverträgen

ApoG Apothekengesetz1. (aufgehoben) 2. voll geschäftsfähig ist; 3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt; 4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Zuverlässigkeit besitzt; zur Gesamtausgabe der Norm im Format: HTML PDF XML EPUB

Die Versorgung von Krankenhäusern ist nur nach erfolgter Genehmigung eines Versorgungsvertrages zulässig. Die Genehmigungsvoraussetzungen sind in § 14 ApoG

13. Zugreifbarkeit auf gesundheits- oder arzneimittelbezogene Daten oder Inhalte, 14. Verlinkung zu anderen Webseiten und sonstigen Informationsträgern, 15. Einrichtungen zur Kundmachung über den Antrag auf Erweiterung des Standortes und Verlegung der Betriebsstätte der „Herminen Apotheke“ außerhalb ihres bisherigen Standortes nach § 14 Abs. 2 ApG

§ 14 ApoG Apothekengesetz

Von H. Meyer: Am 21. Juni 2005 trat das Gesetz zur Änderung des Apothekengesetzes in Kraft¹. Damit endete vorerst ein jahrelanges Tauziehen um die rechtliche Ausgestaltung der

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, nicht nur vor Erteilung der Betriebserlaubnis den Nachweis zu fordern, dass der Apo-theker über die nach der Apothekenbetriebsordnung 2Die Zulässigkeit der Verpachtung wird nicht dadurch berührt, daß nach Eintritt der in Satz 1 genannten Fälle eine Apotheke innerhalb desselben Ortes, in Städten innerhalb desselben Verfahren zur Verlegung einer Apotheke 52. (1) Für das Verfahren zur Verlegung innerhalb des Standortes gelten die §§ 48 und 51 mit der Maßgabe, dass der Antrag innerhalb von 14 Tagen

§ 14 ApoG, Krankenhausapotheken1. (weggefallen) 2. voll geschäftsfähig ist; 3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt; 4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche

§ 14 ApoG, Krankenhausapotheken1. (weggefallen) 2. voll geschäftsfähig ist; 3. die deutsche Approbation als Apotheker besitzt; 4. die für den Betrieb einer Apotheke erforderliche Kundmachung über den Antrag auf Erweiterung des Standortes und Verlegung der Betriebsstätte der „Herminen Apotheke“ außerhalb ihres bisherigen Standortes nach § 14 Abs. 2 ApG Krankenhausapotheke – Antrag auf Genehmigung eines Vertrages zur Versorgung eines Krankenhauses gem. § 14 ApoG Für die Versorgung eines Krankenhauses mit

Handelt es sich im Falle der Verlegung oder der Veränderung der Betriebsräume um eine Apotheke, die nach Satz 1 Nr. 1 verpachtet ist, so bedarf der Verpächter keiner neuen

I 3352) im damaligen § 14 Abs. 4 Satz 3 ApoG die Abgabebefugnis der Krankenhausapotheken in Bezug auf die im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten, § 14 [Krankenhausapotheken]§ 14 [Krankenhausapotheken] (1) 1Dem Träger eines Krankenhauses ist auf Antrag die Erlaubnis zum Betrieb einer Krankenhausapotheke zu

Eine Verlegung von einem Sonntag, einem Sonnabend oder einem Feiertag auf einen zeitlich vorausgehenden oder nachfolgenden Werktag kommt nicht in Betracht. Die §§ 187 bis 193 des (1) Absatz eins Für das Verfahren zur Verlegung innerhalb des Standortes gelten die §§ 48 und 51 mit der Maßgabe, dass Für das Verfahren zur Verlegung innerhalb des

Wenn der Antragstellende bereits eine Apothekenbetriebserlaubnis besitzt und eine/ mehrere Apotheke/n in die Erlaubnis aufgenommen werden soll/en oder verlegt werden soll/en, sind die 2 Der Leiter der Krankenhausapotheke oder ein von ihm beauftragter Apotheker hat die Ärzte des Krankenhauses über Arzneimittel zu informieren und zu beraten, § 14 ApoG Verlegung (1) Absatz eins Die Verlegung einer öffentlichen Apotheke innerhalb des festgesetzten Standorts (§ 9 Abs. 2) ist nur auf Grund einer Bewilligung der

Arzneimittel dürfen von der Apotheke gemäß § 14 Abs. 7 Apothekengesetz (ApoG) nur an ein-zelne Stationen oder andere Teileinheiten des Krankenhauses zur Versorgung der Patienten